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Bauwerkssicherheit verbessern - Neuer Richtlinienausschuss VDI 6200 "Standsicherheit von Bauwerken - Überwachung, Prüfung, Instandhaltung„ gegründet
30.11.2006 2006-11-30 23:00:00
Der VDI hat einen Richtlinienausschuss VDI 6200 "Standsicherheit von Bauwerken - Überwachung, Prüfung, Instandhaltung„ gegründet, dem Vertreter aller betroffenen Fachkreise angehören.
Ziel und Zweck der Richtlinie ist es, die Bauwerkssicherheit während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten und den Immobilienbesitzern und den beteiligten Fachleuten Empfehlungen, Handlungsanleitungen und Bewertungskriterien zu geben: Wie soll die Standsicherheit von bestehenden Bauwerken geprüft, überwacht und dauerhaft gesichert werden und welche Maßnahmen sind im Falle von Sicherheitsdefiziten zu ergreifen?
Die Richtlinie VDI 6200 ergänzt die von der Bauministerkonferenz im September 2006 verabschiedeten ?Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten„. Während sich die Hinweise der Bauministerkonferenz in erster Linie an Immobilienbesitzer wenden, richtet sich die VDI-Richtlinie auch an beteiligte Fachleute.
Häufig ist den Eigentümern, Bauherren und Betreibern von Bauwerken nicht bewusst, dass sie die Verantwortung für die Bauwerkssicherheit und für die Verkehrssicherheit tragen. Nach der Häufung tragischer Bauwerkseinstürze im In- und Ausland wurde der Ruf nach einer kompetenten, neutralen und von allen Fachkreisen getragenen technischen Regel zur Erhöhung der Bauwerkssicherheit immer lauter, wie sie jetzt vom VDI in Angriff genommen wurde. Das Hauptproblem liegt im Gebäudebestand, denn Bauwerke altern und verwittern und Baumaterialien können ermüden und korrodieren. Aggressive
Medien in der Luft, Feuchte und Wasser sowie gestiegene oder geänderte Beanspruchungen (z.B. durch Verkehr oder Umbauten) können die Standsicherheit zusätzlich schwächen. Die Richtlinie soll durch eine strukturierte Vorgehensweise allen Beteiligten helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Quelle: VDI
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