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Architektur | Themen

Abwehr von Lebensmitteldiscountern

29.11.2007 2007-11-29 23:00:00

Anhand eines schlüssigen Einzelhandelskonzepts inklusive Festlegung von Ortszentren kann eine Gemeinde die Ansiedlung von Lebensmittelläden positiv steuern. Anders als bei Einzelhandelsausschlüssen nur zum Schutz von bestimmten Gebieten ist dann eine Ermittlung der konkret zentrenschädlichen Sortimente nicht erforderlich, urteilte das OVG Nordrhein-Westfalen am 25. Oktober 2007.

Die Klägerin hatte vergeblich einen Bauvorbescheid für einen SB-Markt mit einer Verkaufsfläche von 650 qm beantragt. Der SB-Markt sollte in einem ausgewiesenen Mischgebiet, das nahe einem Ortsteilzentrums lag, errichtet werden. Daraufhin beschloss die Gemeinde einen Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen (mit Ausnahmen für Kfz-Handel) im Mischgebiet.

Städtebauliche Rechtfertigung

Zweifel äußerte das OVG an der städtebaulichen Rechtfertigung für den Ausschluss nahezu jeglichen Einzelhandels. Weder dem Einzelhandelskonzept noch dem Bebauungsplan lasse sich entnehmen, warum auch nicht zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente ausgeschlossen würden. Der streitige Ausschluss von Lebensmittelangeboten sei jedoch gerechtfertigt. Er diene dazu, das nahegelegene Zentrum zu schützen. Daher sei die Klage abzuweisen.


Einzelhandelskonzept

Ausführlich beschäftigte sich das Gericht mit den rechtlichen Folgen des Einzelhandelskonzepts. Es ließ keinen Zweifel aufkommen, dass ein schlüssiges Konzept eine aktive Zuweisungsplanung für Einzelhandel erreiche. Dies gelte hier um so mehr, als im Flächennutzungsplan die "Bereiche mit Marktfunktion", also die Innenstadtzentren und die Quartierversorgungszentren, bereits gekennzeichnet waren.

Revision zugelassen

Das OVG ließ die Revision gegen sein Urteil ausdrücklich zu: der Rechtssache komme grundsätzliche Bedeutung zu. Es sei nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Gemeinde zur Stärkung eines Ortszentrums jeglichen - also auch nicht zentrenrelevanten- Einzelhandel an einem nicht integrierten Standort in einem Mischgebiet bauplanungsrechtlich ausschließen könne.


Quelle: LexisNexis

Von Frauke Ley
29.11.2007

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