Architektur | Themen
Bauvertrag nur als Vertreter unterzeichnen
27.03.2007 2007-03-27 23:00:00
Architekten sollten sich bei der Mitwirkung der Vergabe davor hüten, für ihren Bauherrn einen Bauvertrag selbst zu unterzeichnen.
Erteilt er nämlich unter Angabe der Berufsbezeichnung ohne Vertretungszusatz einen Bauvertrag, lässt dies nach BGH (Urteil vom 07.12.2006 - VII ZR 166/05) nicht auf eine Vertreterstellung des Architekten schließen. In einem solchen Fall kann also der Bauunternehmer direkt vom Architekten Werklohnzahlung verlangen. >> mehr unter ibr-online.de
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