Beruf: Stadtplaner
25.10.2007 2007-10-25 23:00:00
Niedersachsen hat die Berufsbezeichnung Stadtplaner als letztes verbliebenes Bundesland gesetzlich geschützt.
Es gibt Berufsbezeichnungen, die gesetzlich nicht geschützt sind. So darf sich beispielsweise jeder, der will, als Journalist bezeichnen. Mit der Berufsbezeichnung Stadtplaner verhielt es sich lange Zeit ähnlich. Das ist nun vorbei. Niedersachsen hat die Berufsbezeichnung als letztes verbliebenes Bundesland unter gesetzlichen Schutz gestellt. Ab 1. August dürfen sich nur noch diejenigen als Stadtplaner bezeichnen, die auf eine entsprechende Eintragung in der Architektenliste verweisen können. Ausbildungsvoraussetzung ist dabei entweder ein Studium der Stadt- und Raumplanung bzw. Architektur, Schwerpunkt Städtebau oder Stadtplanung, oder eine gleichwertige Ausbildung, die, wie es in der Regelung heißt, "zur Erfüllung der Berufsaufgaben in der Fachrichtung befähigt". Für Personen, die die Berufsbezeichnung bereits in der Vergangenheit geführt haben, besteht eine Übergangsregelung. Wer sich am 31. Juli 2007 schon seit mindestens drei Jahren als Stadtplaner bezeichnet oder den Beruf ebenso lange ausgeübt hat, darf sich auch ohne entsprechenden Ausbildungsnachweis Stadtplaner nennen. Hierfür muss allerdings spätestens bis zum 31. Juli 2008 ein Antrag gestellt werden.
Quelle: LexisNexis
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