Planungsgrenzen bei der Ausweisung von Konzentrationsflächen
12.03.2008 2008-03-12 23:00:00
Der Umgang mit Pufferzonen, also mit Flächen, die von Windrädern frei bleiben müssen, ist ein zentrales Thema des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.01.2008.
Die Revision im Rahmen einer Normenkontrolle richtete sich gegen die Änderung eines Flächennutzungsplans, der die Ansiedlung von Windenergieanlagen steuern sollte. Das BVerwG kam wie die Vorinstanz zu dem Ergebnis, dass der Abwägungsvorgang fehlerhaft und die Planänderung unwirksam sei.
Planungsmöglichkeiten
Zunächst legte das Gericht die Eckpunkte für eine wirksame Planung dar: erforderlich ist ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, das zwar nicht gehalten ist, der Windenergie "bestmöglich" Rechnung zu tragen, das aber auch keine bloße "Feigenblatt-Planung" darstellt.
Umgang mit Pufferzonen
Es sei zwar zulässig, im Abwägungsvorgang zunächst Pufferzonen zu sensiblen Siedlungsbereichen zu bilden. Erkenne die Gemeinde aber, dass dadurch der Windenergie nicht ausreichend substanziell Raum geschaffen werde, müsse sie ihr Auswahlkonzept nochmals überprüfen und gegebenenfalls abändern. "Je kleiner die für die Windenergienutzung verbleibenden Flächen ausfallen, um so mehr ist das gewählte methodische Vorgehen zu hinterfragen und zu prüfen, ob mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse auch kleinere Pufferzonen als Schutzabstand genügen." Wolle die Gemeinde an den Pufferzonen grundsätzlich festhalten, müsse sie sich auf eine Steuerung im Rahmen der Einzelfälle beschränken und auf eine planerische Steuerung verzichten.
Wohnbauerweiterungsflächen
Besonders monierte das Gericht, dass die Gemeinde auch dort Pufferzonen für mögliche Wohnbauerweiterungsflächen angesetzt hatte, wo die Ortsgemeinden dies gar nicht beabsichtigten. Hier sei die Gemeinde - gerade wegen der wenigen geeigneten Flächen - verpflichtet, zu prüfen, wie sich die einzelnen Ortsgemeinden entwickeln wollten.
Quelle: LexisNexis
Anzeige









