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Architektur | Themen

Überschreitungen der Lärm-Orientierungswerte

11.06.2007 2007-06-11 23:00:00

Wird im Bebauungsplan ein neues allgemeines Wohngebiet festgesetzt, in dessen Gebietsrändern die Orientierungswerte der DIN 18005 deutlich überschritten werden, ist es nicht unbedingt abwägungsfehlerhaft, auf aktiven Schallschutz zu verzichten. In dicht besiedelten Räumen kann auch eine Minderung der Immissionen durch eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie Anordnung der Wohn- und Schlafräume abwägungsgerecht sein, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am 22. März 2007.

Gegenstand der Revision war das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2005. Dort hatte das OVG vertreten, eine Ausweisung eines neuen Wohngebietes könne nicht zum Ergebnis haben, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 um mehr als 10 dB(A) überschritten würden. Ein solches Abwägungsergebnis sei nicht vertretbar. Das Bundesverwaltungsgericht folgte dieser Auffassung in der Revision nicht, sondern schränkte sie zumindest für den Fall ein, in dem die Orientierungswerte nur an den Rändern des Wohngebietes überschritten würden. Da das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen aber aus anderen Gründen richtig sei, blieb die Revision erfolglos.

Grenzen des Trennungsgebotes überwindbar

Die Durchsetzung des Trennungsgrundsatzes stoße nun mal auf Grenzen, insbesondere in bereits besiedelten Bereichen. Größere Abstände könnten oftmals in solchen Fällen nicht eingehalten werden. Aktiver Lärmschutz bedeute oftmals enorme Kostenaufwand, den die Gemeinden nicht leisten könnten. Im Rahmen der Abwägung aber könne von den Orientierungswerten der DIN 18005 abgewichen werden, Überschreitungen könnte mit Festsetzungen im Bebauungsplan begegnet werden.

Alternativen zu aktivem Lärmschutz

Denkbar sei etwa eine geschlossene Riegelbebauung, die dahinter liegende Grundstücke wirksam abschirme. Hier müsse allerdings in besonderer Weise darauf geachtet werden, dass auf der straßenabgewandten Seite geeignete geschützte Außenwohnbereiche geschaffen werden können. Weitere Möglichkeiten böten passiver Schallschutz sowie die Anordnung von Wohn- und Schlafräume.

Quelle: LexisNexis

Von Frauke Ley
11.06.2007

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