06.06.2017

Brandschutz in Bestandsgebäuden

Foto: Hersteller

Muss bei alten Gebäuden ein Brandschutzkonzept erstellt werden, ist es äußerst wichtig, den Bestand sorgfältig zu erfassen und konstruktiv zu bewerten. Dabei ist neben den statischen Eigenschaften auch der Feuerwiderstand jedes einzelnen relevanten Bauteils zu ermitteln. Das ist mit sehr großem Aufwand verbunden. Häufig darf man nicht einfach so Gebäudeteile öffnen. In solchen Fällen ist eine sehr große Erfahrung des Gutachters sowohl in baukonstruktiver als auch in brandschutztechnischer Hinsicht erforderlich. Gutachter besitzen im Regelfall aber nur theoretische Kenntnisse, die Besonderheiten vieler Konstruktionen im Vollbrand erschließen sich jedoch nur während Brandprüfungen bzw. bei Schadfeuern. Die Stahlsteindecken des Rathauses einer sächsischen Kleinstadt aus dem Jahr 1912 sollten vom Ingenieurbüro MPA Dresden auf ihren Feuerwiderstand eingestuft werden. Erlaubt waren nur sehr kleinteilige Deckenöffnungen, da das Gebäude genutzt wird und die Deckengefüge nicht beschädigt werden durften. Daher war es sehr aufwendig, den Deckenaufbau validiert für die gesamte Decke aufzunehmen. Die in solchen Fällen gern herangezogene DIN 4102 Teil 4 gab es zur Bauzeit noch nicht, die historischen Stahlsteindecken waren demzufolge in dieser Sammlung nicht verzeichnet. Das Büro recherchierte daher in Literatur zu historischen Bauweisen und Veröffentlichungen anderer Brandprüflabore. Aus den verschiedenen Quellen und aus eigener Erfahrung des Büros ließen sich der Feuerwiderstand der Gebäudedecken einstufen und so die alten Decken erhalten.

In einem anderen Fall sollte bei einem Gebäude aus dem Jahr 1998 die vorhandene Brandschutzverglasung in Verbindung mit leichten Trennwänden und Türen auf den Feuer- und Rauchschutz bewertet werden. In der technischen Dokumentation des Bauherrn gab es keine Verwendbarkeitsnachweise zu den vorhandenen Konstruktionen. Das erforderte eine aufwendige Suche nach den Herstellern und den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen. Aus einzelnen vorhandenen Kennzeichnungen ließ sich in Verbindung mit bauzeittypischen Modellen eine recht gute Zuordnung vornehmen. Der Feuerwiderstand wurde an leichten Trennwänden und Verglasungen mit Feuerwiderstandsanforderungen bewertet. Dabei berücksichtigte das Büro auch Verwendbarkeitsnachweise, Gutachten, Literatur und Erkenntnisse aus nationalen und europäischen Laboren. Auch in diesem Fall sparte der Bauherr viel Geld, da er die Türanlagen nicht austauschen musste. Denn der Feuerwiderstand der bewerteten Bauteile ist höher als die Evakuierungszeit des Gebäudes. Weitere Informationen: www.mpa-dresden.de

Foto: Hersteller

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