
Foto: Deutsche Energieagentur (dena)
Die Qualität von Energieausweisen für Gebäude soll in Deutschland und anderen europäischen Ländern deutlich gesteigert werden. Das fordert die am 18. Mai vom Europäischen Parlament verabschiedete Novelle der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive). Die Verschärfung der Anforderungen an Energieausweise durch die EU ist angesichts vieler mangelhafter Angebote auf dem Markt ein wichtiges Signal für mehr Qualität“, kommentierte Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).
Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie fordert die Einführung eines unabhängigen Kontrollsystems, das auch Stichproben der ausgestellten Energieausweise umfasst. Ein Energieausweis muss zukünftig außerdem zwei Maßnahmenpakete mit Hinweisen zur Umsetzung enthalten, eines für eine umfassende energetische Sanierung und eines für eine Modernisierung von einzelnen Bauteilen. Eine Liste der Energieausweisaussteller soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Von der Nische zum Standard: Neubauten fast ohne Energieverbrauch
Zudem fordert die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie von den Mitgliedstaaten, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen. Ab 2021 sollen alle Neubauten in der EU sogenannte Niedrigstenergiegebäude sein. Neubauten von Behörden sollen bereits ab 2019 diese Anforderung erfüllen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die Anzahl der Niedrigstenergiehäuser auch im Gebäudebestand zu erhöhen. Die genaue Definition von „Niedrigstenergie“ bleibt indessen den einzelnen EU-Ländern überlassen, wenn sie die EU-Richtliniennovelle in nationales Recht umsetzen. Hierzu haben die EU-Länder bis 2012 Zeit.
Im Text der Richtlinie heißt es lediglich, der Gesamtenergiebedarf eines Niedrigstenergiegebäudes müsse sehr gering sein oder nahe bei Null liegen. „Nach unserer ersten Einschätzung ist die Erfüllung dieser Anforderungen technisch und wirtschaftlich machbar“, sagte dena-Geschäftsführer Kohler. Um die Umsetzbarkeit der Novelle in Deutschland zu prüfen und Niedrigstenergiestandards zu entwickeln, plant die dena in Zusammenarbeit mit dem Bundesbauministerium ein Pilotprojekt durchzuführen.








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