Übersicht zum Thema "Bauaufsichtsbehörde"

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Wann muss eine Bauaufsichtsbehörde einschreiten?

Bei einem Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts muss die Bauaufsichtsbehörde einschreiten, entschied der Hessische VGH am 26. Mai 2008. Diese vom OVG NRW und OVG Saarland ebenfalls vertretene Auffassung wird vom Bayerischen VGH sowie den OVG Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nicht geteilt: Diese Gerichte fordern zusätzlich eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Nachbarn.

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Störerauswahl muss dem Prinzip größtmöglicher Effektivität folgen

Das VG des Saarlandes hat sich in einer Entscheidung vom 20.11.2007 mit den Voraussetzungen einer Baueinstellung beschäftigt und sich hierbei auch zur Abgrenzung von Hobbytierhaltung und Tierhaltung im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes geäußert.

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Beseitigungsverfügung im Sofortvollzug nur ausnahmsweise zulässig

Laut dem OVG Nordrhein-Westfalen 13.11.2006 - 7 B 2363/06 darf eine bauaufsichtliche Beseitigungsverfügung nur ausnahmsweise mit der Anordnung der sofortigen Vollziehungen verbunden werden.

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Der Draht muss weg

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied kürzlich: Ein Stacheldrahtzaun muss entfernt werden, wenn spielende Kinder durch ihn verletzt werden können.

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Gerichtlicher Prüfungsumfang nur durch Inhalt der bauaufsichtlichen Verfügung begrenzt

Das OVG Niedersachsen 16.10.2006 - 1 ME 171/06 hatte ein Nutzungsverbot rechtlich zu bewerten, welches mit formeller und materieller Illegalität begründet war.

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Dauernutzung eines Wochenendhauses kann unterbunden werden

Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in einem Urteil vom 23.10.2006 - Az. 7 A 4947/05 zwei bauaufsichtliche Nutzungsverbote bestätigt und sich hierbei grundsätzlich zur Abgrenzung der Begriffe Wohnhaus/ Wochenendhaus und zur Unterbindung von Dauerwohnsitzen in entsprechenden Sondergebieten geäußert.

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Das bauordnungsrechtliche Abstandflächenregelwerk soll in NRW geändert werden

Die Landesregierung plant die Änderung der BauO NRW. Schwerpunkt der Novelle wird die Überarbeitung der Abstandflächenvorschrift sein. Der Gesetzentwurf wurde zwischenzeitlich auch dem Städtetag zur Prüfung und Stellungnahme übermittelt.

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Ein als Dauerwohnsitz genutztes Wochenendhaus verliert den Bestandsschutz

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat sich in einer interessanten Entscheidung vom 26.06.2006 - Az. 7 A 3730/04 mit den rechtlichen Folgen der Nutzungsänderung eines Ferien-/ Wochenendhauses in einen Dauerwohnsitz beschäftigt.

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Entfällt in NRW das Vorverfahren im Baurecht?

Ein Gesetzentwurf der Landesregierung soll Überregulierung und unnötige Bürokratie bekämpfen. In diesem Zusammenhang ist auch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in verschiedenen Rechtsgebieten, u. A. im Baurecht beabsichtigt.

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Nutzungsverbot für ungenehmigtes Tiergehege rechtmäßig

Laut dem OVG Rheinland-Pfalz vom 05.Juli 2006 bedeutet eine Nutzungsuntersagung für ein ungenehmigtes Tiergehege auch gleichzeitig die Verpflichtung zur Entfernung der Tiere.

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Gebäuderückseiten von Wohngrundstücken sind besonders schützenswert

Das OVG Nordrhein-Westfalen 20.06.2006 - 10 A 80/04 hat die Aufhebung einer Baugenehmigung für eine Grenzgarage bestätigt und sich dabei mit dem Begriff der Grenzgarage beschäftigt und die Voraussetzungen für eine Rücksichtslosigkeit grenzständiger bzw. grenznaher Garagen im rückwärtigen Grundstücksbereich aufgezeigt.

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Detail, 10.02.2012