Übersicht zum Thema "Bauleitplanung"

Baurecht im Bereich der Bauleitplanung mehr
Bauleitplanung ist Bürgerbegehren nicht zugänglich

Ist eine Frage der Bauleitplanung nur formell "in ein anderes Gewand" gekleidet, kann ein Bürgerbegehren dazu unzulässig sein. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat am 11. März 2009 in einem Fall entschieden, bei dem es um das Freihalten von Bebauung oder Nutzung eines gemeindlichen Grundstücks als Gewerbefläche ging.

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Bauleitplanung ist Bürgerbegehren nicht zugänglich

Ist eine Frage der Bauleitplanung nur formell "in ein anderes Gewand" gekleidet, ist ein Bürgerbegehren dazu, wie im vorliegenden Fall Freihalten eines gemeindlichen Grundstücks von Bebauung oder Nutzung als Gewerbefläche, unzulässig, so das OVG Nordrhein-Westfalen am 11. März 2009.

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Keine Bindungswirkung des Einzelhandelskonzeptes

Einem vom Rat der Gemeinde beschlossenen Einzelhandelskonzept kommt keine bindende Rechtswirkung zu. Erst eine Umsetzung im Rahmen einer Bauleitplanung nach den §§ 10 oder 12 BauGB kann dazu führen, dass die erforderliche Außenwirkung entsteht. Mit dieser Begründung bejahte das OVG Nordrhein-Westfalen am 06. November 2008 einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung einer Erweiterung eines Lebensmittelmarktes.

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Veränderungssperre und unwirksame Bauleitplanung

Das Schicksal einer Veränderungssperre bei Unwirksamkeit des zugrunde liegenden Bauleitplans war Gegenstand der Entscheidung des OVG Lüneburg vom 24. April 2007. Eine Gemeinde hatte die Unwirksamkeit eines durch eine Veränderungssperre gesicherten Bebauungsplans erkannt. Einem der Planung zuwiderlaufendes Bauvorhaben (hier: ein Bordell) wurde die Veränderungssperre entgegengehalten, auch nachdem der Bebauungsplan im Mai 2005 bekannt gemacht worden war.

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Detail, 10.02.2012