04.12.2006

Architekt von Gerkan gewinnt Rechtsstreit um Decken im Berliner Hauptbahnhof

Die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin gab gestern der Klage des Architekturbüros von Gerkan, Marg und Partner gegen die Deutsche Bahn AG statt, mit der dieses die Entfernung der eingebauten Flachdecken in den Untergeschossen des Berliner Hauptbahnhofs verlangt hatte.

Die Kammer ist der Auffassung, dass die eingebauten Flachdecken den architektonischen Entwurf tief greifend verfälschten. Der Bauherr habe die ursprüngliche Planung genehmigt. Damit sei eine Änderung ohne Zustimmung der Architekten nicht mehr möglich gewesen. Der Einbau anderer als der geplanten Decken wäre eine einseitige Änderung der Planung durch die Bauherrin. Dies sei ein Verstoß gegen die Rechte der Architekten aus dem Urheberrechtsgesetz.

Die Kammer hielt bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen den Interessen der Architekten an ihrem geistigen Werk und den wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bahn AG diejenigen der Kläger für überwiegend. Die Deutsche Bahn AG hat zwar Ausschreibungen für den Einbau der geplanten Gewölbedecken im Prozess vorgelegt, nach denen die tatsächlichen Kosten weit über der Kostenplanung der Architekten lagen. Diese seien den Klägern nicht zur Prüfung vorgelegt worden. Soweit die Deutsche Bahn AG nunmehr auf die hohen Kosten für die Beseitigung der Flachdecken und den Einbau der Gewölbedecken verweist, könne sie dies angesichts der Umstände nicht mit Erfolg einwenden.

Schriftliche Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Gegen die Entscheidung ist die Berufung zum Kammergericht möglich.

(Gesch.-Nr. 16 O 240/05, Landgericht Berlin)

Quelle: LG Berlin

Photo: WASP

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