Bauen im Bestand: Leistungsgerechter Umbauzuschlag

Viele Planungsbüros spüren, dass sich das Honorar beim Bauen im Bestand mit Einführung der neuen HOAI faktisch nicht erhöht, sondern eher verringert hat. Denn im Ergebnis führte der Wegfall der Regelung zur Anrechenbarkeit der mitverarbeiteten Bausubstanz in Verbindung mit einer größeren Spreizung des Umbauzuschlags (jetzt: bis zu 80 %) zu einer spürbaren Honorarsenkung. Was tun?

Um einen leistungsgerechten Umbauzuschlag zu erlangen, empfiehlt der Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten: Überzeugen Sie Bauherren mit einer Berechnung des Umbauzuschlags anhand von baufachlichen Kriterien.

Baufachliche Bewertung anhand von sieben Kriterien  

Der Umbauzuschlag ergibt sich in diesem Modell, in dem man sieben Bewertungskriterien zugrunde legt. Diese sieben Kriterien unterscheiden sich je nach Planbereich. Nachfolgend beispielhaft die Kriterien für die Planbereiche Gebäude und Ingenieurbauwerke:
  1. Komplexität der allgemeinen Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz
  2. Schwierigkeitsgrad bei Nutzungs- bzw. Funktionsänderungen
  3. Konstruktive Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz
  4. Gestalterische Eingriffe in das vorhandene Objekt
  5. Aufwand zur Koordination von Beteiligten bei Planung, Bauüberwachung und bei provisorischen Maßnahmen
  6. Altbaubedingte Kostenrisikopotenziale
  7. Komplexität/Anzahl der Schnittstellen Alt/Neu bei Planung/Ausführung

Jedes Kriterium wird mit eigenen Zuschlagsprozenten von 20 bis 80 % bewertet. Die Zuschläge (Prozentwerte) werden addiert und durch die Anzahl der Kriterien (7) dividiert. Daraus ergibt sich der angemessene Umbauzuschlag für das in Rede stehende Projekt. Auf Zuschläge unter 20 % wurde bewusst verzichtet, weil dies dem Sinn und der amtlichen Begründung der HOAI eindeutig widersprechen würde.

Die Bewertungsmatrix ist so aufgebaut, dass bei einem Umbauzuschlag von 20 bis 30 % nur geringe Anforderungen zu erfüllen sind. Das entspricht der amtlichen Begründung zur HOAI, die Regelungen aus der Alten HOAI zusammenzuführen. Denn danach wäre bei einem Umbauzuschlag von 20 bis 30 % fast keine vorhandene Bausubstanz mitzuverarbeiten.

Ein Beispiel zur Ermittlung der Höhe des Umbauzuschlags auf der Website des IWW. Quelle: Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten, Ausgabe 07/2012

Foto: s.media/pixelio.de

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