04.08.2009

Bauleitplanung ist Bürgerbegehren nicht zugänglich

Ist eine Frage der Bauleitplanung nur formell "in ein anderes Gewand" gekleidet, kann ein Bürgerbegehren dazu unzulässig sein. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat am 11. März 2009 in einem Fall entschieden, bei dem es um das Freihalten von Bebauung oder Nutzung eines gemeindlichen Grundstücks als Gewerbefläche ging.
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