29.06.2006

Bieter insolvent - kein zwingender Ausschluss


Während eines Vergabeverfahrens wird über den Erstplazierten das Insolvenzverfahren eröffnet. Der eingesetzte Insolvenzverwalter genehmigt die Erklärung des Erstplazierten, den Auftrag ausführen zu wollen. Der zweitplazierte Bieter verlangt darauf hin den Ausschluss des Erstplazierten wegen des laufenden Insolvenzverfahrens.

Nach Ansicht der Vergabekammer Brandenburg ist der erstplazierte Bieter nicht zwingend wegen fehlender Eignung auszuschließen. Die Vergabestelle hat die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter zu überprüfen. Der ihr dabei zustehende Ermessensspielraum wird nicht automatisch wegen des Insolvenzverfahrens auf Null reduziert.

Der Tipp:
Dieser Beschluss ist sicher nicht ganz unumstritten. Kommt es zu einer Übernahme des insolventen Bieters durch ein anderes Unternehmen, bedeutet dies eine unzulässige Angebotsänderung. Außerdem müsste bei einer Zuschlagserteilung der Auftraggeber auf das Kündigungsrecht wegen Insolvenzantrag (§ 8 Nr. 2 VOB/B) verzichten – eine Ungleichbehandlung der anderen Bieter.

Vergabekammer Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2005, Az.: VK 7/05

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