16.06.2009 Axel Dürheimer

Bundesrat stimmt HOAI-Novellierung zu

Der Bundesrat hat am 12. Juni 2009 der von der Bundesregierung vorgelegten Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) zugestimmt. Mit der Novellierung sind sowohl die Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie als auch die Anforderungen an ein modernes Honorierungssystem umgesetzt worden.
14 Jahre nach der letzten HOAI-Novelle hatte das Bundeskabinett am 29. April 2009 die 6. Novelle der HOAI verabschiedet. Nun erfolgte die Zustimmung des Bundesrates.
Die neue HOAI sieht eine Erhöhung der Tabellenwerte um zehn Prozent vor. Dabei handelt es sich allerdings nur um einen vorläufigen Zuschlag, der nicht mit einer Honorarerhöhung in gleichem Umfang einhergeht, weil die Novelle an vielen Stellen auch zu Honorarminderungen führen wird. In der Neufassung wurden zudem die Honorare von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Das so genannte Baukostenmodell sieht vor, die in der Entwurfsplanung berechneten Kosten für die Honorarberechnung zu Grunde zu legen.
Daneben sollen Anreize für kostensparendes Bauen entstehen, Bürokratie abgebaut und mehr Freiräume für Vertragsgestaltung ermöglicht werden, um den Ansprüchen heutiger komplexer Planungsprozesse zu entsprechen.
In einer begleitenden Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die Anhebung der Honorarsätze und fordert gleichzeitig eine weitere Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung der HOAI. Problematisch findet der Bundesrat, dass verbindliche Honorarsätze allein bei Planungsleistungen vorgegeben sind. Darüber hinaus bitten die Länder die Bundesregierung, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Novelle über die Entwicklung und eventuell notwendige Anpassungsmaßnahmen insbesondere hinsichtlich der Honorarstruktur, des Leistungsbildes, der Anrechenbarkeit nach Bausubstanz sowie der Regelung zur Objektüberwachung zu berichten.
Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) begrüßen die Beschlussfassung und fordern die schnellstmögliche Umsetzung der begleitenden Entschließung des Bundesrates.
Der Präsident der Bundesarchitektenkammer Professor Arno Sighart Schmid zeigte sich erfreut über den Beschluss des Bundesrates. Der Gesetzgeber habe endlich eine vereinfachte und transparentere Honorarordnung vorgelegt. „Neue Anreize zum kostensparenden Bauen wie das Bonus-Malus-System unterstreichen das Bekenntnis des Gesetzgebers zum Qualitäts- und Leistungswettbewerb“ sagte Professor Schmid weiter. Ausstehen würden unter anderem aber immer noch die Aktualisierung der Leistungsbilder, insbesondere im Bereich des Bauens im Bestand.
Dr. Jens Karstedt, Präsident der Bundesingenieurkammer, und Ernst Ebert, Vorsitzender des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO), erklärten, dass die 6. HOAI-Novelle lediglich einen notwendigen Zwischenschritt zur Herstellung der europarechtlichen Vorgaben darstellt. Beide fordern die schnellstmögliche Umsetzung der Forderungen des Bundesrates für die bereits angekündigte weitere Novellierungsstufe innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der HOAI 2009. Im Fokus des Berufsstandes stehe unter anderem die Wiederaufnahme der Leistungen zur Umweltverträglichkeitsstudie, Schallschutz und Raumakustik, thermischen Bauphysik, Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie vermessungstechnischen Leistungen in das verbindliche Preisrecht der HOAI. Man wolle als Vertreter des Berufsstands der Architekten und Ingenieure die weiteren Reformschritte aktiv und konstruktiv begleiten.

Plenarsaal des Bundesrates

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