29.07.2006

Bundesregierung beschließt Änderung der Vergabeverordnung

Am 28.06.2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom 08.05.2006 haben sich noch einige Änderungen ergeben:

Zum - unwichtigen - einen wird § 23, der Übergangsbestimmungen enthält, aufgehoben und nicht geändert.

Zum anderen wurden die geplanten Änderungen in § 7 nicht vorgenommen. Damit bleibt es zunächst dabei, dass die im jetzigen § 7 Abs. 1 VgV genannten Auftraggeber weiterhin den 3. Abschnitt der VOB/A bzw. VOL/A anwenden müssen und nicht - wie ursprünglich geplant - den 4. Abschnitt anwenden dürfen.

Was den weiteren Ablauf angeht, bleibt es dabei, dass sich der Bundesrat erst nach der Sommerpause mit dem Entwurf beschäftigen wird und somit wohl frühestens im Oktober eine Verkündung erfolgen wird. Bis dahin bleiben die bisherigen Fassungen der VOB/A und VOL/A anwendbar. >> IBR-online.de

Foto: Lucas Blair Simpson

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