06.08.2006

Bundesregierung will Vergaberecht weiter vereinfachen

Das Bundeskabinett hat eine Änderung der Vergabeverordnung beschlossen, durch die Vorgaben der EU in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat soll Ende September zustimmen, heißt es in der Antwort der Regierung (16/2268) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/2134).

Gleichzeitig habe das Kabinett Schwerpunkte für die weitere Reform des Vergaberechts beschlossen. Leitlinien seien dabei die Entbürokratisierung sowie mehr Transparenz und Wettbewerb in Vergabeverfahren. Das Bundeswirtschaftsministerium soll dazu bis Jahresende Vorschläge zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorlegen. Die Regierung verweist darauf, dass bereits die geltenden Vergabe- und Vertragsordnungen VOB, VOL und VOF Transparenz und Wettbewerbsgleichheit gewährleisten. Gleichzeitig müsse aber darauf geachtet werden, dass Vergabeverfahren für kleinere Aufträge nicht zu teuer werden. Es müsse daher auch Spielraum für Flexibilität geben. In begründeten Ausnahmefällen müsse auf eine Bekanntmachung verzichtet werden können. Die bisherigen Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, von denen an eine europaweite Ausschreibung erforderlich wird, bezögen nicht nur alle für den EU-Binnenmarkt relevanten Aufträge ein, sondern auch viele Aufträge, die für den Binnenmarkt nicht relevant sind. Die Zahl der ausländischen Bieter in Deutschland wie auch in den anderen Mitgliedstaaten der EU bleibe etwa konstant bei weniger als zehn Prozent. Die Gründe dafür reichten von sprachlichen und kulturellen Unterschieden über unterschiedliche Gewährleistungsregeln bis hin zu nicht ausreichenden Transport- und Kundendienstkapazitäten. Gegen die geringfügige Anhebung der Schwellenwerte durch die neuen Vergaberichtlinien der EU habe sie daher keine Bedenken, so die Regierung. Darüber hinaus heißt es in der Antwort, es sei nicht geplant, die unterschiedlichen Plattformen für die elektronische Auftragsvergabe in den Ländern und Gemeinden zu vereinheitlichen. Die Regierung sieht dennoch Standardisierungsbedarf im Hinblick auf die zu nutzenden Datenformate, die gegenseitige Anerkennung möglicher Softwarezertifikate bei der Nutzung fortgeschrittener elektronischer Signaturen und eventuell bei den Nutzungsbedingungen von Vergabeplattformen, um für eine bessere Akzeptanz der verschiedenen elektronischen Vergabelösungen in der Wirtschaft zu fördern. Es seien daher Gespräche mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft, den Ländern, Gemeinden und anderen kommerziellen Plattformanbietern geplant, um solche Standards zu definieren. Für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge hat die Regierung nach eigener Darstellung ein "Präqualifikationsverfahren" eingeführt, damit Unternehmen, die sich häufig um öffentliche Bauaufträge bewerben, nicht ständig unzählige Dokumente und Nachweise vorlegen müssen, mit denen sie Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit dokumentieren. Dieses Verfahren laufe derzeit an. Quelle: Bundestag
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