30.07.2006

DStGB zur Ausdehnung des europäischen Vergaberechts

Bürokratie und Kosten steigen, Subsidiaritätsprinzip und kommunale Selbstverwaltung werden verletzt Als einen gänzlich untauglichen Versuch mit nur noch mehr Bürokratie und noch mehr Kosten bezeichnet der Deutsche Städte- und Gemeindebund die jetzt vorgelegte Mitteilung der Europäischen Kommission, wonach auch kleinere Beschaffungen von Kommunen einem europaweiten Wettbewerb unterworfen werden.

"Es ist nicht nachvollziehbar, warum etwa die Stadt Paderborn einen Kleinauftrag im Lieferbereich über 50 000 Euro, also die Beschaffung von Büromaterial oder Schulmöbel, europaweit bis nach Portugal oder Griechenland ausschreiben soll", erklärte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, gestern in Berlin.

Der europäische Rechtsgeber hat mit der Schaffung von EU-Schwellenwerten, wonach in Deutschland im Baubereich die Kommunen Aufträge ab fünf Millionen Euro und im Liefer- und Dienstleistungsbereich ab 200 000 Euro europaweit ausschreiben müssen, eine klare Trennung zwischen EU-relevanten und nicht EU-relevanten Beschaffungen vorgenommen. Diese Aufteilung führt dazu, dass bisher im Kommunalbereich ca. 98 % aller Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen und demnach nach den Vergaberegeln rein national ausgeschrieben werden. Die Differenzierung entspricht dem Subsidiaritätsprinzip und macht deutlich, dass es für volumenmäßig geringere Aufträge keine Kompetenz Europas gibt.

Im Übrigen verkennt die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag völlig, dass z. B. der Baumarkt sehr stark regional begrenzt ist. "Ein spanischer Bauunternehmer wird kaum ein Interesse daran haben, seine Bagger und Lkw´s über die Pyrenäen bis nach Deutschland zu transportieren, um hier bei einer Kommune einen Ein-Millionen-Euro-Bauauftrag auszuführen," erklärte Landsberg. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in dem Vorhaben der EU-Kommission daher einen weiteren Beleg für die Praxisferne der europäischen Institutionen.

Als weiteres Beispiel nennt der DStGB in diesem Zusammenhang die Unterstellung der interkommunalen Zusammenarbeit unter das EU-Vergaberecht. "Hierdurch wird eine sehr effiziente und gemeinsam durch die Kommunen zugunsten ihrer Bürger auf hohem qualitativem Niveau vorgenommene Kooperation, etwa im Bereich der Wasserversorgung oder auch der Abwasserentsorgung, ausgehöhlt und ein faktischer Zwang zur Privatisierung begründet", erklärte Landsberg. Dies höhlt die kommunale Selbstverwaltung und das kommunale Organisationsrecht aus.

Auch die durch die Europäische Kommission zwingend vorgegebene europaweite Ausschreibung von Schulbüchern durch die Kommunen, bei der wegen der Preisbindung in Deutschland der Grundsatz gilt "Außer Spesen nichts gewesen!" gehört nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes abgeschafft.

Quelle: DStGB

Foto: Lucas Blair Simpson

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