04.08.2006

Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung vorübergehend auf Eis gelegt

Richtlinienänderung im Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung: Das Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung ist in diesem Jahr auf ein weit über die ursprünglichen Planungen hinausgehendes Interesse gestoßen. Diese rege Inanspruchnahme des Beratungsprogramms ist energiepolitisch sehr erfreulich.

Allerdings ist es notwendig, dem Bundeshaushalt 2006 Rechnung zu tragen und die Kontinuität des Förderprogramms im Hinblick auf die weitere Antragsentwicklung möglichst bis zum Jahresende sicherzustellen.

Der Richtliniengeber hat sich daher entschlossen, das Förderprogramm vorübergehend auszusetzen und beabsichtigt eine umgehende Änderung der Richtlinieninhalte. Bis zum 16.7.2006 im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangene Anträge werden im Rahmen der derzeit bestehenden Richtlinie positiv beschieden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Anträge ab Eingangsdatum 17.7.2006 werden bis auf weiteres ohne jegliche fachliche Prüfung abgelehnt.

Eine Antragstellung ist wieder möglich, sobald die geänderte Richtlinie - voraussichtlich im Laufe des August 2006 - in Kraft tritt.

Die neu gefasste Richtlinie beendet zum einen frühzeitig alle Befürchtungen, das erfolgreiche Förderprogramm könne zum Jahresende 2006 auslaufen. Der noch nicht mit allen beteiligten Ressorts abgestimmte Entwurf sieht eine deutliche Verlängerung der Laufzeit vor. Ein weiterer Kernpunkt ist ein erheblich geändertes und vereinfachtes Verwaltungsverfahren im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. In diesem Zusammenhang sollen nicht nur die Arbeitsabläufe gestrafft, sondern auch durch ein neues IT-Verfahren unterstützt werden. Möglicherweise nicht sofort, aber noch für dieses Jahr ist die Unterstützung der elektronischen Antragstellung sowie der Einreichung von elektronischen Verwendungsnachweisunterlagen (z.B. dem Beratungsbericht) geplant. Hinzu kommt ein stärker automatisiertes Verfahren bei der erstmaligen Anerkennung als Antragsberechtigte(r).

Auch inhaltlich wird es verschiedene Anpassungen und Vereinfachungen geben. Antragsberechtigt sind aber wie bisher lediglich Energieberater, die bestimmte persönliche Voraussetzungen (Fachkenntnis, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit) erfüllen. In diesem Zusammenhang sind keine Änderungen vorgesehen. Über die Einzelheiten der Änderungen informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf der Homepage unter www.bafa.de (dort unter "Energie/Energiesparberatung"), sobald die relevanten Informationen veröffentlicht werden können.

Quelle: solid

Foto: Photodesign Christian Eblenkamp

Foto: Photodesign Christian Eblenkamp

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