08.07.2006

Förderung für Solarwärmeanlagen verringert, Laufzeit aber über Jahresende 06 hinaus gesichert

Seit Jahresbeginn sind bereits ca. 100.000 Förderanträge bei der BAFA eingegangen. Um wegen dieser starken Nachfrage nicht ein vorzeitiges Ende der Fördermittel zu riskieren, wurden die Zuschüsse um 35% gekürzt.

Damit ergeben sich folgende Förderbeträge pro Quadratmeter Kollektorfläche:
54.60 Euro für Anlagen zur Warmwasserbereitung

70.20 Euro für Anlagen für W-Wasser und Heizungsunterstützung

Einschränkung:
Gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige erhalten grundsätzlich nur den geringeren Fördersatz von 54.60 Euro, also auch bei Anlagen für W-Wasser und Heizungsunterstützung.

Unverändert bleiben:
48.- Euro für Anlagen über 200 m2 Kollektorfläche auf die über 200 m2 hinausgehende Fläche ( bis 200 m2 wie oben)

48.- Euro für alle Anlagenerweiterungen, unabhängig von deren Größe Luftkollektoranlagen werden ohne Mindestgrößen ihrer Fläche immer mit 70.20 Euro gefördert.

Die neuen Fördersätze gelten rückwirkend für alle Anträge, die ab dem 1. Februar 2006 bei der BAFA eingegangen sind. Diese und alle künftigen Anträge werden also mit den verminderten Sätzen beschieden.

Konditionenhinweise/allgemeine Erfordermisse:
  • Antragstellung vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
  • Kollektormindestertrag von 525 kWh/m2 bei einem solaren Deckungsanteil von 40% erforderlich
  • Erfüllung der Kriterien des Umweltzeichens RAL-ZU 73, Blauer Engel
  • Anlage muss Funktionskontrollgerät oder Wärmemengenzähler aufweisen /li>
  • bei Anlagen mit Heizungsunterstützung gilt als Mindestdimensionierung:
    10 m2 Flach- oder 8 m2 Vakuum-Röhrenkollektoren. Das Speichervolumen muss gleichzeitig bei Flachkollektoren 50 Liter pro Quadratmeter Kollektorfläche betragen, bei Röhrenkollektoren 60 Liter.
    Bei Fehlen dieser Größen nur reduzierte Fördersätze! Ausnahme von dieser Regel durch Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung und einer simulationsgestützten Ertragsberechnung als Nachweis eines mindestens 20%igen solaren Deckungsanteils am Jahresheizwärmebedarf des Gebäudes.
  • Bei Anlagen mit über 35 m2 Kollektorfläche ist ein detailliertes Anlagen-Schema dem Antrag beizufügen.

Antragsformulare
Faxabruf unter 0180-521 26
071 Richtlinie
072 Antrag für privat und Firmen
073 Antrag für Institutionen und Vereine
076 Antrag für Träger von Schulen und Universitäten

Detailauskünfte auch über DGS, Geschäftsstelle München,

Tel: 089-524071; Fax: 089-521668; mail: will@dgs.de

Quelle: DSG

Foto: Simone Padovani

Foto: Simone Padovani

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