25.11.2006

Gebäudeenergieausweis: AKNW warnt vor unnötiger Bürokratie


Ab dem Jahr 2008 sollen - nach jetzigem Planungsstand der Bundesregierung - Eigentümer von Wohnhäusern dazu verpflichtet werden, beim Verkauf oder Umbau ihrer Immobilie einen „Gebäudeenergieausweis“ vorzulegen.

Unklar ist gegenwärtig noch, wer den Energiepass ausstellen soll. „Wichtig ist, dass nur qualifizierte Personen die Ausweiserstellung übernehmen“, betont die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. In Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee warnt die Kammer aber zugleich davor, kostenträchtige bürokratische Anerkennungsverfahren aufzubauen. „Es bietet sich an, auf bestehende Qualitätssicherungselemente zurück zu greifen wie sie zum Beispiel durch gesetzlich reglementierte Berufe wie den des Architekten bereits gegeben sind“, erklärt Hartmut Miksch, der Präsident der Architektenkammer NRW.

Nach den bislang bekannten Überlegungen des Bundes für eine künftige Energieeinsparverordnung soll es einem breiten Kreis von Personen möglich sein, Energieausweise im Sinne der EU-Gebäude-Richtlinie auszustellen.

Die Deutsche Energieagentur (dena) will nun ein Zertifizierungsverfahren für die Anerkennung von Ausweis-Erstellern entwickeln. Neben Zertifizierungsstellen sollen offenbar Schiedsgerichte und Stichprobensysteme sowie Clearing-Stellen eingerichtet werden. Und das, obwohl in der Energieeinsparverordnung keine Zulassungsstelle vorgesehen ist.

„Die Überlegungen der dena für ein Zertifizierungsverfahren bergen einen derartigen Aufwand, dass sie nur als völlig überzogen bezeichnet werden können“, warnt Kammerpräsident Hartmut Miksch in seinen Schreiben an die Bundesminister Glos und Tiefensee. Es entstehe ein Bürokratie- und Kostenaufwand, der der Marktbedeutung der künftigen Energieausweise in keiner Weise gerecht werde.

„Warum wird der Kreis der berechtigten Personen nicht von vorneherein so abgestimmt, dass es keiner weiteren Nachweissysteme bedarf?“, fragt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Der einfachste Weg sei, in der Energieeinsparverordnung vorzugeben, dass Aussteller von Energieausweisen die Bauvorlageberechtigung haben oder Sachverständige sein müssen - wie zum Beispiel Architekten und bestimmte Bauingenieure. „Damit würden zusätzliche Zertifizierungssysteme überflüssig!“

Quelle: Architektenkammer NRW
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