28.06.2013 Florian Maier

HOAI 2013 – neue Gewichtung der Leistungsphasen

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 7. Juni 2013 der siebten Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt und nun wurde sie auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Am 17. Juli 2013 ist damit ein neues Zeitalter für Leistungsabrechnung und Honorare angebrochen. So müssen Architekten unter anderem neue Grundleistungen erfüllen, es gelten neue Regeln zur Abnahme der Leistung und der nachfolgenden Honorarabrechnung. Planungsleistungen im Bestand und die dazugehörige Abrechnung sind völlig neu gestaltet, ebenso die Abrechnungen für Planungsänderungen oder Verzögerungen in der Bauzeit.

Eine weitere Neuerung besteht darin, dass der Verordnungsgeber in allen Leistungsbildern die Honorargewichtungen der einzelnen Leistungsphasen geändert hat. Ein paar Beispiele: Im Leistungsbild „Gebäude“ wird die Leistungsphase 3 künftig mit 15 Prozent gewichtet, anstelle 11 Prozent nach bisheriger HOAI.Beim Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ steigt das Gewicht der Leistungsphase 2 von 15 auf 20 Prozent, dafür sinkt Leistungsphase 3 von 30 auf 25 Prozent. Selbiges gilt im Leistungsbild „Verkehrsanlagen“. Dazu kommen etliche kleinere Verschiebungen.

Einen Überblick über die neue prozentuale Verteilung hat Planungsbüro professionell zusammengestellt: zu den Vergleichstabellen HOAI 2009 / HOAI 2013 Quelle: Planungsbüro professionell

Foto: Michael Staudinger / pixelio.de

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