19.05.2009 Tina Seyffert

Investitionsstau bei Krankenhäusern aufgehoben?

Für Investitionen in die Infrastruktur - insbesondere in Krankenhäuser - werden vom Bund 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Zuzüglich des verpflichtenden Finanzierungsanteils der Länder von 25 Prozent betragen die Finanzhilfen der öffentlichen Hand für den Krankenhausbereich dann 4,67 Milliarden Euro. Wird nun der Investitionsstau aufgehoben? Was bedeutet das für den Architekten?
Die Einrichtungen können mit einem hohem Investitionsbedarf und ausgearbeiteten Projekten aufwarten. Statt zu sanieren wurde ausgerechnet hier in den vergangenen Jahren nicht nur beim Personal gespart, sondern auch beim Aus-, Um- und Neubau. Es ist zu einem regelrechten Investitionsstau gekommen. Oft liegen die Projekte schon lange in den Schubladen der Krankenhausbetreiber. Mindestens die Hälfte der notwendigen Investitionen im Bereich der Krankenhäuser sollen nun - dank der Förderung durch das Konjunkturpaket II - bereits in diesem Jahr getätigt werden.
7,38 Milliarden Euro Investitionsbedarf
Eine Umfrage des Deutschen Krankenhaus Instituts e. V. zum derzeitigen Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Deutschland zeigt, dass die Kliniken noch für dieses Jahr einen tatsächlichen Investitionsbedarf in Höhe von insgesamt 7,38 Milliarden Euro haben.
„Aufgrund der mangelnden Zahlungsbereitschaft der Länder konnten viele Krankenhäuser, die ihnen eigentlich zustehenden Gelder, nicht in ihre Einrichtung Investieren. So kam es zu einem derart hohen Investitionsstau. Die Förderungen durch das Konjunkturpaket II von Bund und Ländern helfen den Krankenhäusern natürlich, sind aber als eine Art Anstoß zu sehen. Sie decken nicht einmal die Hälfte der derzeit bestehenden Investitionsmaßnahmen ab“, so Holger Mages, Pressesprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Anträge in Milliardenhöhe
Die Krankenhäuser sind fest entschlossen, die Möglichkeiten zur baulichen Verbesserung der Einrichtung jetzt zu nutzen. Sie sehen die Förderung der Bundesregierung als Chance. Den zuständigen Behörden liegen deshalb bereits Anträge in Milliardenhöhe vor. Die Aussichten, Aufträge aus dem Krankenhausbereich zu bekommen, sind dadurch jetzt recht gut und sollten auch später nicht schlechter werden.
Holger Mages berichtet hierzu: „Was die zukünftigen Investitionen in Krankenhäuser betrifft, ist natürlich alles zunächst erstmal Spekulation, da wir nicht wissen, wie die Gelder fließen werden und welche Auswirkungen es tatsächlich haben wird. Wir hoffen jedoch, dass es nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.“ Den Architekten rät er, „jetzt in diesem Bereich aktiv zu werden und auf die Krankenhäuser, beziehungsweise ihre Betreiber, oder auf die zuständigen Landesbehörden zuzugehen. Sanierungsbedarf besteht zu genüge. Angeschoben durch das Konjunkturpaket besteht eine reelle Chance jetzt davon zu profitieren.“
Haben erfahrene Architekten bessere Chancen?

Dr. Peter R. Pawlik, Vorsitzender der Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen im BDA (AKG) räumt den Architekten, die sich schon lange mit dem Bau oder der Sanierung von Krankenhäusern beschäftigen und Projekte ausstehen haben, mehr Chancen ein: „Was bislang für Architekten vor allem von Erfolg gekrönt war, war das vorausschauende Denken und die Entwicklung von baulichen Alternativen mit dem jeweiligen Bauherren zusammen. Für Projekte, die die Länder finanzieren, gibt es in der Regel einen Vorlauf von zwei Jahren. Der Handlungszwang ist jetzt so kurzfristig, dass man eigentlich nur auf bisher schon Vorliegendes zurückgreifen kann. Es werden also wahrscheinlich die Architekten profitieren, deren Projekte schon länger bescheidreif sind und nur noch auf die Finanzierung warten.“
Kleinere Investitionsmaßnahmen im Krankenhausbau mit geringerem Investitionsvolumen hingegen, sind oft schneller zu planen und durch die Vereinfachung der Vergabe und auch durch die Fördermaßnahmen nun vielleicht schneller zu genehmigen. Sie bieten eine Chance für Architekten und Bauherren noch Anträge einzureichen. So stellt auch Pawlik fest: „Wenn es nur des Umbaues eines vorhandenen Raumes bedarf, ist das natürlich auch ganz kurzfristig planbar. Den Antrag zu stellen und die Genehmigung zu erhalten dauert in der Regel und nach meiner Erfahrung mindestens die gleiche Zeit wie die Planung, wenn nicht länger. Das darf man hierbei nicht vergessen.“
Jungen Architekten, die sich für den Bereich Krankenhausbau interessieren, rät Dr. Peter R. Pawlik folgendes: „Die meisten Aufträge werden über das VOF-Verfahren vergeben. Da haben junge Architekten so gut wie keine Chance, denn im Zweifelsfall werden immer die erfahrenen Büros bei der Vergabe bevorzugt. Eine Chance ist eine Präqualifikation, also das Sammeln von Erfahrungen in einem etablierten Büro. Mit gesundem Basiswissen sind die Chancen für junge Architekten größer.“ Zudem bilden die Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen (AKG) in diesem Bereich fort und sie fördern auch den Nachwuchs. Alle zwei Jahre wird ein Förderpreis für junge Architekten ausgelobt. „Gerade sind wir in der Bewerbungsphase im Förderpreis „The running patient“, an dem sich junge Architekten beteiligen können. Er wird im Herbst entschieden. Dieser Förderpreis ist eine gute Gelegenheit, um sich Öffentlichkeit zu verschaffen und er bringt vielleicht eine bessere Chance, in einem künftigen Verfahren berücksichtigt zu werden.“, so Pawlik.
Wie aber steht es um die Aufträge, die den Behörden vorliegen? Können Förderungen, Genehmigungen und Aufträge sofort erteilt werden? Für Architekten hieße das: Im Krankenhausbau gäbe es kurzfristig sehr viel zu tun. Und auch mittelfristig stünden viele Projekte an, die dringend finanziert und realisiert werden müssten.

Foto: Dr. Peter R. Pawlik

Förderprogramme der KfW Kommunalbank
Steffen Seiffert ist Prokurist der KfW Kommunalbank und zuständig für die Programmentwicklung und Programmgestaltung für alle Förderprogramme, die die KfW in Bereich der Kommunalbank anbietet. DETAIL.de berichtet er über den Stand und die Aussichten der Förderungen im Bereich der Krankenhäuser. Gerade bei den Krankenhäusern ist die Förderung abhängig von den Trägerformen.
So erklärt Steffen Seiffert: „Die Förderkreditprogramme, die wir hier haben sind in der Regel zielgruppenorientiert. Wir haben bei den Krankhäusern ein ganz breites Feld an Marktteilnehmern. Wir als KfW Kommunalbank decken da nur drei der fünf Trägerformen ab. Wir geben Kredite direkt an die Kommunen, sowie an deren Eigenbetriebe. An kommunale Unternehmen, also die Krankenhaus GmbH, sowie an gemeinnützige Betreiber vergeben wir Kredite in der Bankdurchleitungsvariante. Ebenso wie ein mittelständischer Unternehmer brauchen sie eine Hausbank, die den Kredit dann von uns bekommt und ihn weiterleiten kann. Unikliniken der Länder finanzieren wir im Moment nicht. Die privaten Unternehmen werden von der KfW Mittelstandsbank betreut.“
Wie viele Projekte bei der KfW eingereicht sind und wie viele Förderungsanträge genehmigt werden können, lässt sich noch nicht sagen, denn so Steffen Seiffert: „Das Förderangebot "Investitionsoffensive Infrastruktur" für strukturschwache Regionen ist ab dem 1. April 2009 gestartet und ist bis Ende 2010 angelegt. Die ersten Anträge und Zusagen haben wir zwar schon gemacht, aber bei den sechs Wochen bisheriger Laufzeit ist das nicht repräsentativ. Es ist sicher einiges in der Pipeline, was in den nächsten Wochen und Monaten bei uns eingehen wird.“
Keine Kriterien speziell für Krankenhäuser
Zu den energetischen Anforderungen, die an die Krankenhäuser gestellt werden, weiß er zu berichten, dass sich das eigentlich nicht von den Anforderungen an andere öffentliche Gebäude unterscheidet. "Es gibt KfW-Kredite für alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Es gibt aber keine Kriterien, die sich speziell nur mit Krankenhäusern befassen. Um die Förderung zu erhalten ist es nicht Vorraussetzung ein Krankenhaus auch energetisch zu sanieren. Seit Anfang 2007 haben wir ein spezielles Förderprogramm für die energetische Sanierung von Schulen, Kindergärten u.ä. Gebäuden mit dem Ministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung aufgelegt. Ein energetischer Maßstab ist dabei, dass bei der Sanierung das Neubauniveau der EnEV erreicht werden muss. Dafür gibt einen besonders günstigen Zinssatz. Eine spezielle Förderung für die energetische Sanierung von Krankhäuser gibt es jedoch, edenfalls bisher, nicht.", so Steffen Seiffert.
Für kleinere Maßnahmen ist noch alles offen
Im Krankenhausbau stehen viele Maßnahmen an. Krankenhausbetreiber und Landeskrankenhausgesellschaft sehen durch die Fördermittel des Bundes jetzt die Chance anstehende Projekte anzuschieben und in den nächsten zwei Jahren zu realisieren. Kleinere Maßnahmen können auch kurzfristig realisiert werden. Hierzu müssen Entwürfe und Planungen schnellstmöglich auf den Tisch, dazu lohnt es sich in jedem Fall, sich an die Betreiber der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, oder die jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaften zu wenden.

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