11.12.2006

Kein Vergaberecht im PPP-Vereinfachungsgesetz

Im Rahmen des seitens der Bundesregierung angestrebten PPP-Vereinfachungsgesetzes wird es voraussichtlich keine spezifischen Änderungen im Vergaberecht geben.

Dies ist das Ergebnis einer "Kompetenzarbeitsgruppe" aus Abgeordneten der Regierungsfraktionen, Vertretern von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie externen Beratern.

Ein von den Beratern im Sommer 2006 erarbeiteter Katalog von Vorschlägen zur Modifikation von GWB, Vergabeverordnung sowie den Verdingungsordnungen zur Unterstützung von PPP-Projekten wurde zwar inhaltlich begrüßt. Mit Blick auf den zeitlichen Gleichlauf des PPP-Vereinfachungsgesetzes zur bevorstehenden "Zweiten Stufe" der Vergaberechtsreform sprach sich die Mehrheit in der Kompetenzgruppe jedoch dafür aus, die vorgesehenen Änderungsvorschläge zu gegebener Zeit dort erneut aufzurufen. Nach Information des forum vergabe e. V. werden indes eine Reihe der Maßnahmen im Vergabehandbuch des Bundes (VHB) sowie in einem von der PPP-Task Force des Bundes für Dezember 2006 angekündigten Leitfaden "PPP und Vergaberecht" eingearbeitet.

Quelle: DStGB

Foto: Troldtekt A/S

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