06.08.2006

Moderne Fenster verleihen Baudenkmälern neue Flügel - und die Heizkosten bleiben im Rahmen


Mit modernen Fenstern behalten auch Eigentümer denkmalgeschützter Häuser den Durchblick. So schön und repräsentativ historische Altbauten sind, so nachteilig ist ihr hoher Energieverbrauch: Schwachstelle sind oft die einfach verglasten Fenster vergangener Jahrhunderte, die nicht ohne Genehmigung ersetzt werden dürfen.

In Deutschland gibt es rund eine Million denkmalgeschützter Gebäude, von denen zwei Drittel nach einer Schätzung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz als Wohnung dienen. „Dabei müssen die Bewohner von Baudenkmälern angesichts immer höherer Heizkosten nicht gleich aus dem Häuschen geraten“, weiß Ulrich Tschorn vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e. V. in Frankfurt. Das Unternehmen bietet innovative Lösungen an, die angenehmes Wohnen und Denkmalschutz in Einklang bringen.

Kein anderes Bauteil des Hauses erfüllt so vielfältige Funktionen wie das Fenster: Es bringt Licht und Luft ins Haus, sorgt für Sicherheit, schützt vor Witterung und Lärm, reguliert das Raumklima und spart Energie. Zugleich charakterisiert kein Bauteil so sehr den optischen Gesamteindruck eines Gebäudes. „Fenster sind die Augen des Hauses“, heißt es nicht zu Unrecht, und der Architekt Le Corbusier bemerkte: „Die Geschichte der Architektur ist die Geschichte des Fensters“. Damit ist klar, dass der Gestaltung neuer Fenster vor allem bei der Sanierung historischer Gebäude eine besondere Bedeutung zukommt.

Wer als Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses die Fenster auswechseln möchte, muss dies vorher mit der örtlichen Denkmalbehörde abstimmen; meist wird dazu sogar eine Genehmigung benötigt. „Ziel des Denkmalschutzes ist es, das Original zu erhalten. Ist das nicht möglich, müssen die Fenster in Struktur und Profil dem historischen Vorbild entsprechen“, erklärt die Sprecherin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Ursula Schirmer. Dies bedeutet, dass bei Konstruktionsart, Materialwahl, Profilierung, Oberflächenbehandlung und Montage dem Charakter des schützenswerten Bauwerks Rechnung zu tragen ist. Der Architekturstil des Hauses soll nicht verfälscht und die Optik der alten Fenster alle zeitgemäßen Anforderungen an Wärme-, Schall- und Einbruchschutz genügen. „Der Denkmalschutz sollte die Gestaltung der gewünschten Bauelemente möglichst klar vorgeben“, fordert der Präsident des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller (VFF), Bernhard Helbing.

Die technischen Möglichkeiten, Ersatz für historische Fenster auszuführen, sind vorhanden. „So können moderne Isolierglasfenster ohne Wetterschutzschiene ausgeführt werden, die mit Profilleisten und äußeren Blendrahmen optisch wie ein einfach verglastes Fenster wirken, aber über bessere Wärmeschutz-Eigenschaften verfügen“, erklärt Fenster-Experte Ulrich Tschorn. Eine andere Lösung sind Verbundfenster, die aus zwei Flügeln bestehen und sich so wie ein Einfachfenster öffnen und schließen. Die entsprechend ihrer handwerklichen Vorbilder sehr schmalen Profile dieser Fenster erfüllen in der Regel die Anforderungen des Denkmalschutzes. Aufwändigste Möglichkeit ist der exakte Nachbau des historischen Einfachfensters, wobei ein besonders dünnes Isolierglas verwendet wird. „Die machbaren Fensterformen, Profilgeometrien, Öffnungsarten, sowie Sprossen und Zierteile lassen bei der inpiduellen Gestaltung des Fenster heutzutage keine Wünsche offen“, so _Ulrich Tschorn. Das Material spielt dagegen beim Gesamteindruck des denkmalgeschützten Gebäudes nur eine untergeordnete Rolle. Waren früher Holzfenster die Regel, so sind hochwertige Fenster heute auch aus Kunststoff erhältlich. Ihre leichte Formbarkeit ermöglicht eine große Vielfalt der Fensterprofile, vom einfachen rechtwinkeligen Rahmen über Rundbögen bis zu geometrisch komplexen Formen.

Übrigens: Sanierungen, die für eine sinnvolle Nutzung und den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude notwendig sind, können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen unter Umständen auch Ausgaben für Fenster, da sie zum so genannten Erhaltungsaufwand der schützenswerten Immobilie zählen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Denkmalbehörde diese Aufwendungen in die für den Steuerabzug erforderliche Bescheinigung aufnimmt.

Quelle: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.
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