05.08.2006 Frauke Ley

Neu: Nibra F 7 / 18° - Regeldachneigung reduziert / Großformat begünstigt Regensicherheit

Ein 7,38 m hohes "Kreuz der Liebe" (auch "Glorreiches Kreuz Christi" genannt) darf in einer Reihenhaussiedlung, die durch kleine mit zweigeschossigen Häusern bebaute Grundstücke geprägt ist, nicht aufgestellt werden.

Streitgegenstand war eine Beseitigungsverfügung für das bis zu 2,66 m breite Holzkreuz, das mittels eines jeweils 1,25 m tiefen und breiten Fundaments mit dem Erdboden verbunden war. "Kreuze der Liebe" sollen aufgrund von Offenbarungen Christi weltweit in den Farben Marias (weiß und blau) errichtet werden. Der Standort des umstrittenen Kreuzes befand sich außerhalb der vom Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen und dominierte den nur rund 6 m breiten Gartenbereich.

Genehmigungspflicht für das Kreuz
Anders als Fahnenmasten, bauliche Anlagen in Gärten und Denkmäler oder Skulpturen sei das Kreuz baugenehmigungspflichtig. Dies ergebe sich aus dessen Größe, dem erforderlichem Standsicherheitsnachweis sowie seinen Auswirkungen, so das Gericht.

Keine Nebenanlage im Sinne von § 14 BauNVO

Das Kreuz sei keine Nebenanlage, die nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauGB zugelassen werden könne: In funktioneller Hinsicht habe es eine eigenständige Funktion, da es ohne die Hauptanlage (das Wohnhaus) an anderen Stellen errichtet werden könne. Auch räumlich-gegenständlich fehle es an der erforderlichen Unterordnung zu dem rund 9,5 m hohen Wohngebäude.

Glaubensfreiheit und Rücksichtnahmegebot

Sowohl die Kläger als auch die Nachbarn könnten sich auf die Glaubensfreiheit in Art. 4 GG berufen - die hier vorliegende Grundrechtskollision sei nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz auszugleichen. Aufgrund der erheblichen Größe des Kreuzes und der hier gegebenen Grundstückssituation müsse das Grundrecht der Kläger zurücktreten, unabhängig davon, ob sich die Nachbarn tatsächlich gestört fühlten. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass vergleichbare Urteile in Österreich und der Schweiz zur Aufstellung von Kreuzen in Wohngegenden ergangen sind.

Quelle: LexisNexis

Foto: FSB

Foto: FSB

https://detail-cdn.s3.eu-central-1.amazonaws.com/media/catalog/product/F/S/FSB-0810-TEASER-KLEIN-Aluminium_2.jpg?width=437&height=582&store=de_de&image-type=image
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts zu erhalten.
Pflichtfelder
oder
Copyright © 2024 DETAIL. Alle Rechte vorbehalten.