08.07.2009

Neubauten müssen ab 2018 ihren eigenen Energiebedarf decken

Kurz vor der Europawahl hat das Europäische Parlament die Weichen für das künftige Bauen in Europa gestellt. Danach sollen ab 2018 alle Neubauten in der EU ihren Energiebedarf selbst decken. Ferner soll es bis März 2010 eine EU-weit einheitliche Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geben.
Seit 2002 bildet die EU-weite „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (2002/91/EG) die Grundlage für die nationale Gesetzgebung, wie sie in Deutschland etwa in der Energie-Einsparverordnung EnEV festgeschrieben ist. Nun hat das EU-Parlament eine Neufassung der Richtlinie beschlossen. Danach müssen die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 31. Dezember 2018 sicherstellen, dass alle neu gebauten Gebäude ebensoviel Energie gewinnen, wie sie verbrauchen – etwa mittels Sonnenkollektoren oder Wärmepumpen. Schon jetzt sollen die Mitgliedsstaaten nationale Pläne entwickeln, um die Zahl der „Netto-Nullenergiegebäude“ zu erhöhen. Zudem sollen die Regierungen nach dem Willen des Europäischen Parlaments festlegen, wie hoch der Anteil der Null-Energiehäuser bei bestehenden Gebäuden für die Jahre 2015 bis 2020 sein soll. Hierbei sollen vor allem öffentliche Einrichtungen eine Vorreiterrolle einnehmen.

Auch eine einheitliche Definition für Netto-Nullenergiegebäude ist in der neuen Richtlinie zu finden: Es sind Gebäude, „in denen der jährliche Primärenergieverbrauch aufgrund der sehr hohen Energieeffizienz des Gebäudes nicht die Energieerzeugung vor Ort aus erneuerbaren Energien übersteigt.“

Nicht betroffen von den neuen Energieeffizienzbestimmungen sind provisorische Gebäude mit einer Nutzungsdauer bis 18 Monaten sowie religiöse Einrichtungen und historisch oder architektonisch besonders wertvolle Bauten, bei denen eine energetische Sanierung eine „unannehmbare Veränderung“ bedeuten würde.

Bis Mitte 2011 haben die EU-Mitgliedsländer nun Zeit, nationale Pläne zur Umsetzung der Richtlinie vorzulegen. Dabei geht es laut EU-Parlament vor allem darum, rechtliche Hindernisse und Marktschranken abzubauen sowie neue steuerliche und finanzielle Instrumente einzuführen. Vorgeschlagen wird beispielsweise die Senkung der Mehrwertsteuer auf Güter und Dienstleistungen zur Energieeinsparung.

Das Europäische Parlament forderte die Europäische Kommission überdies auf, eine gemeinsame Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizient von Gebäuden zu erstellen. Dies soll bis zum 31. März 2010 geschehen.

Von der Novelle der Richtlinie verspricht sich die EU eine Senkung ihres Gesamt-Energieverbrauchs um 5-6 % und ihrer CO2-Emissionen um 5% bis zum Jahr 2020. Dies hat auch wirtschaftliche Gründe: EU-weit sind in den vergangenen zwei Jahren die Strompreise für Verbraucher um 15 %, die Heizölpreise um 21 % und die Erdgaspreise um 28 % gestiegen.

Foto: Nullenergie-Wohnanlage NEST solaR2 in München-Riem Foto: Jakob Schoof

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