17.08.2009 Axel Dürheimer

Neue HOAI in Kraft

Die Neue HOAI wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit heute, am 18. August 2009, in Kraft. Die 6. Novelle hat mit der Vorgängerversion nicht mehr viel gemein. DETAIL.de beschreibt die wichtigsten Punkte der HOAI 2009.
Ziel der Reform der HOAI ist den Wettbewerb noch weiter zu stärken und die Bürokratie abzubauen. Aus diesem Grund wurde in der HOAI 2009 der Anwendungsbereich in einen verbindlichen Teil und eine Anlage mit Kann-Vorschriften geteilt. Damit soll dem Auftraggeber sowie Auftragnehmer mehr Freiraum zur Vertragsgestaltung gelassen werden, was vor allem bei der Beauftragung von komplexen Planungsprozessen Anwendung finden wird.
Die Büros werden konsequenter als bisher zur betriebswirtschaftlichen Kalkulation und Vertragsgestaltung angehalten, was auch zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zu einer verstärkten Auslandsorientierung gerade von mittelständischen Büros beitragen soll.
Was sich ändert
Ein wesentlicher Eckpunkt der 6.Novelle der HOAI ist, dass die HOAI nun in ihrem Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz im Inland beschränkt ist (Inländer-HOAI), womit die neue HOAI eine Vorgabe der EU-Dienstleistungrichtlinie berücksichtigt.
Die Verbindlichkeit der Honorare für thermische Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik, Bodenmechanik und vermessungstechnische Leistungen entfällt. Lediglich als unverbindliche Empfehlung, also eine der erwähnten Kann-Vorschriften, wird das Honorar zu diesen Beratungsleistungen in einem Anhang zur HOAI weitergeführt.
Im Weiteren sieht die Novelle vor, dass die Honorare von der tatsächlichen Bausumme durch die Einführung des Baukostenberechnungsmodells abgekoppelt werden. Die Honorare werden ab jetzt auf der Basis von vorab berechneten Baukosten, anstatt wie bisher auf Grundlage festgestellter, tatsächlicher Kosten, ermittelt.
Mit der Einführung eines Bonus-Malus-Systems können die Parteien ein Bonus-Honorar von bis zu 20% des vorab festgelegten Honorars vereinbaren, wenn die Ermittlungsgrundlage des Honorars unterschritten wird. Das Malus-Honorar von bis zu 5% des Honorars orientiert sich an der zulässigen Höhe einer Vertragsstrafe nach den Regelungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Daneben werden Zeithonorare in § 6 HOAI abgeschafft und die Tafelwerte pauschal um 10% angehoben. Es verbleibt bei den bisherigen Tafelendwerten wie beispielsweise 25,56 Millionen Euro im Hochbau.

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