14.12.2006

Neue Städtebauförderungsrichtlinien ab 1. Januar 2007


Zum 1. Januar 2007 treten die unter Mitwirkung einer Arbeitsgruppe vom Wirtschaftsministerium vorbereiteten neuen Städtebauförderungsrichtlinien in Kraft. Dies gab Wirtschaftsminister Ernst Pfister heute in Stuttgart bekannt.

Die Verwaltungsvorschrift wird am 20. Dezember 2006 im Gemeinsamen Amtsblatt (GABI. Nr. 11/2006, Seite 568) veröffentlicht. Zudem steht sie auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit. Auch die neuen Vordrucke sind elektronisch verfügbar.

„Ziel der Überarbeitung der Richtlinien war es, die Regelungen zu vereinfachen und an neue Entwicklungen anzupassen - dazu gehört beispielsweise auch, Regelungen zu Öffentlich-Privaten Partnerschaften einzuführen. Zudem soll der Kernbereich des Sanierungsgeschehens mit dem Ziel gestärkt werden, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren“, erklärte Ernst Pfister. Dafür wurden verwaltungsaufwändige Sachverhalte verringert. Alle an der Überarbeitung Beteiligten haben die Neufassung begrüßt und erwarten davon, dass die Abwicklung der Förderung von Erneuerungsmaßnahmen erleichtert wird.

Gleichzeitig wurden auch einige Förderpauschalen, die seit 15 Jahren unverändert waren, angepasst. Damit sich die Städte, Gemeinden und Sanierungsträger rechtzeitig mit den fortgeschriebenen Städtebauförderungsrichtlinien befassen können, werden sie schon von heute an zur Verfügung gestellt.

Ernst Pfister betonte, dass für die Städte und Gemeinden wie auch für das Land Baden-Württemberg die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung eine strukturelle Daueraufgabe mit hoher Priorität sei. Das Land unterstützt die städtebauliche Erneuerung mit erheblichem finanziellem Engagement.

Die Städtebauförderung ist das mit Abstand wirksamste und beschäftigungsintensivste Konjunkturprogramm, das insbesondere für die mittelständische Wirtschaft und das örtliche Handwerk große Bedeutung hat. Nach Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung mobilisiert jeder Förder-Euro in der Stadterneuerung bis zu acht weitere Euro an privaten und öffentlichen Folgeinvestitionen. Dies stabilisiert vor allem auch die Arbeitsplätze im Bauhandwerk.

Quelle: Wirtschaftsministerium BW
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