24.03.2009 Axel Dürheimer

Novelle der EnEV beschlossen

Ab Herbst 2009 tritt die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Darin werden Anforderungen an Neubauten ebenso angehoben wie die für die Modernisierung von Altbauten. Um den Baubeteiligten Zeit zur Anpassung an die neuen Regeln zu geben, wird die EnEV 2009 erst Ende des Jahres in Kraft treten.

Dann gilt: bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist. Außerdem müssen Nachtstromspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden und die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden muss durch Nachweise von Seiten der Unternehmen bestätigt werden. Weitergehende Prüfvorschriften hatte der Bundesrat abgelehnt.

Damit sei, laut Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee, ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Klimaziele der Bundesregierung getan. Mit besserer Dämmung und Nachrüstung auf moderne Technik würde der Energieverbrauch von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Außerdem rentierten sich die Investitionen auch wirtschaftlich, da die staatliche Förderung für energieeffizientes Bauen gleichzeitig aufgestockt worden sei.

Foto: dena

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