09.02.2010

Smart Meter - Intelligentes Stromzählen

Laut Energiewirtschaftsgesetz EnWG sind seit Beginn dieses Jahres intelligente Stromzähler bei Neubauten und Totalsanierungen Pflicht. Die Gesetzgeber versprechen sich eine optimierte Kostenkontrolle – und möchten gleichzeitig die Verbraucher für den eigenen Energieverbrauch sensibilisieren. Datenschützern hingegen befürchten den „gläsernen Kunden“.
Ein herkömmlicher Zähler zeigt lediglich den Gesamtverbrauch seit seiner Installation an. Anders der digitale Zähler, der so genannte Smart Meter: Er zeichnet die Verbrauchsmenge und -zeit von Strom, Gas und Wasser auf und übermittelt diese Daten direkt an den Messdienstleister. Über ein zusätzliches Display in der Wohnung oder eine Internetanwendung können die Verbraucher selbst genau verfolgen, wie viel Energie sie wann verbrauchen. Denn der Grundgedanke des Smart Meters ist: Verbraucher müssen den eigenen Energiekonsum nachvollziehen können, um effizienter mit Energie umzugehen.

Die Vorteile eines digitalen Zählers sind nicht von der Hand zu weisen: Aufgrund der gesammelten Daten erhalten die Haushalte einen schnelleren und genaueren Überblick über den eigenen Verbrauch. Es ist leichter für sie, Einsparpotenziale zu erkennen, denn Stromfresser lassen sich leichter enttarnen. Auch können Sparerfolge zeitnah beobachtet werden. Die genaue monatliche Abrechnung ermöglicht dem Verbraucher eine regelmäßige Kontrolle seines Stromverbrauchs. Zudem liefern Smart Meter die technische Basis für tageszeitabhängige Tarife. Spätestens ab 2011 sind die Versorger verpflichtet, flexible Tarife mit mehreren Preiszonen anzubieten, die Verbraucher belohnen, die ihren Stromverbrauch zeitlich verlagern.

Allerdings schreibt das EnWG derzeit lediglich vor, „Messeinrichtungen (...), die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wiederspiegeln“ – also eine Minimalvariante – zu installieren. Wichtig für die Verbraucher ist aber, über ein Feedbacksystem zu verfügen, das sie dazu motiviert, sparsamer und effizienter mit Energie umzugehen. „Privathaushalte können fünf bis zehn Prozent ihres Stroms nur mit vollwertigen Feedbacksystemen – wie Display oder Energiesparkonto – einsparen. Ein solches umfasst neben einem Smart Meter jedoch auch eine Visualisierungseinheit bzw. ein Webinterface, (...) das dem Verbraucher einen Überblick über seine Verbrauchswerte gibt“, erklärt Günther Frey, Leiter der SmartMeter Praxistests beim Institut für Zukunftsenergiesysteme (IZES). Wirkliche Nutzeneffekte in messbarem Umfang, wie etwa eine Sensibilisierung der Verbraucher, würden in den nächsten Jahren wohl nur in Skandinavien oder Holland spürbar, wo von Gesetzes wegen eine flächendeckende Einführung von Smart Metern vorgesehen wurde, so Frey.

Vor der flächendeckenden Einführung in Deutschland sind noch einige Hindernisse zu überwinden. Derzeit haben – nach Recherchen des Energiesparclubs – nur die Anbieter EnBW und deren Tochter Yello die intelligenten Zähler bundesweit im Angebot. Denn das EnWG verpflichtet Messstellenbetreiber lediglich, SmartMeter zu installieren, „soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist.“

Andere Länder haben ihre Vorschriften klarer formuliert: In Schweden wurde bereits 2005 mit der Umrüstung begonnen. Heute sind dort alle Haushalte mit Smart Metern ausgestattet. Die Niederlande planen die flächendeckende Ausstattung für 2014. Auch Dänemark und Großbritannien führen Smart Meter derzeit im großen Stil ein. Der Zeithorizont der deutschen Bundesregierung reicht etwas weiter: Nach ihrer Zielvorgabe sollen 80 Prozent aller Haushalte bis 2020 mit Smart Metern ausgestattet sein. Die Europäische Union verlangt von ihren Mitgliedsstaaten, die neuen Messsysteme bis 2022 einzuführen.

Vielleicht hat man bis dahin auch die Probleme mit dem Datenschutz gelöst, den Peter Blenkers von der Verbraucherzentrale NRW als „Achillesferse der Smart Meter“ bezeichnet. Datenschützer stehen der neuen Technik skeptisch gegenüber, weil die genaue Verbrauchsmessung Rückschlüsse auf das Verhalten und die Lebensgewohnheiten der Kunden zulässt. Ein schlüssiges Datenschutzkonzept fehlt – noch.

Günter Frey hingegen hält die Befürchtungen in punkto Datenschutz für streckenweise überzogen. Informationen, die in sozialen Netzwerken oder durch Programme wie Payback weitergegeben werden, führten zu wesentlich umfassenderen Möglichkeiten, personenbezogene Profile zu erstellen. Der Messdienstleister müsse Datenschutz jederzeit gewährleisten. Personenbezogene Verbrauchsprofile, auch zur Selbstkontrolle, dürften nur genutzt werden, wenn der Nutzer ausdrücklich zugestimmt habe.

Foto: Andreas-Morlok_pixelio.de

https://detail-cdn.s3.eu-central-1.amazonaws.com/media/catalog/product/2/5/25283_513_800_406.jpg?width=437&height=582&store=de_de&image-type=image
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passworts zu erhalten.
Pflichtfelder
oder
Copyright © 2024 DETAIL. Alle Rechte vorbehalten.