21.06.2006

Solarwärme: BAFA-Fördersätze sinken

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Kollektorfördersätze im Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft (BAFA) gekürzt. Anlass ist die massiv gestiegene Nachfrage nach dem Bundeszuschuss in den ersten Monaten dieses Jahres und die trotz Aufstockung begrenzte Verfügbarkeit von Fördermitteln im Bundeshaushalt. Die Fördersätze wurden daher zwischen 20 und 50 Prozent abgesenkt.

Damit wird der großen Anzahl der Förderanträge und der gestiegenen Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen Rechnung getragen. Nach den aktuellen Förderrichtlinien werden neue Förderzusagen vom BAFA in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs erteilt. Diese Richtlinien sind rückwirkend für ab dem 1. Februar 2006 eingegangene Anträge anzuwenden, für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller bis zur Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission unter dem Vorbehalt dieser Genehmigung.
Die Wesentliche Änderungen im Marktanreizprogramms sind:
  • Reduktion der Zuschüsse für Sonnenkollektoren um 35 Prozent (Gleichbehandlung von Warmwasserunterstützt und kombiniert Warmwasser/Heizung)

  • Keine Reduktion der Zuschüsse für Solarwärmanlagen mit Kollektorflächen über 200 Quadratmeter (sie werden ab 2007 über den KfW-Teil gefördert)


Die neuen Fördersätze: Bei Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder zur Bereitstellung von Prozesswärme 54,60 ?.
Bei Errichtung von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung für Privathaushalte und öffentlich rechtliche Antragsteller 70,20 ?, sofern eine Mindestkollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoren und 8 m² bei Vakuumröhrenkollektoren errichtet sowie ein Pufferspeicher für die Heizung von in der Regel 50 Liter/m² bei Flach- und 60 Liter/m² bei Röhrenkollektoren verwandt wird.

Bei Nichteinhaltung dieser Mindestgesamtkollektorfläche beträgt der Zuschuss 54,60 ?, es sei denn es wird mit einer vorhabensbezogenen Wärmebedarfsrechnung (Simulation) nachgewiesen, dass der solare Deckungsanteil am Jahresheizwärmebedarf des Gebäudes mindestens 20 % beträgt. Übersteigt die geplante Kollektorfläche 35 m² ist mit dem Zuschussantrag immer ein detailliertes, vorhabenbezogenes Anlagenschema einzureichen. Gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige erhalten auch für solche Kombianlagen 54,60 ?. Bei Großanlagen über 200 m² beträgt der Zuschuss für alle Antragsteller und Verwendungszwecke 48 ? für jeden über 200 m² hinausgehenden Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche.

Erweiterung bestehender Anlagen: Der Zuschuss beträgt für alle Antragsteller 48 Euro je angefangenem Quadratmeter zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche, unabhängig von der Größe der bereits bestehenden Anlage sowie deren Verwendungszweck. Bei Anlagen, die – wenn auch nur teilweise – zur Schwimmbadbeckenwassererwärmung genutzt werden, beträgt die Förderung 80 % der vorgenannten Sätze.

Quelle: BAFA

© gta Archiv / ETH Zürich, Arthur Rüegg

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