13.09.2009 Axel Dürheimer

Stadtschloss-Wettbewerb ungültig

Nach der Entscheidung der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt ist der Vertrag zum Bau des Berliner Stadtschlosses mit dem italienischen Architekten Franco Stella ungültig. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. So bringt das BMVBS aktuell eine gerichtliche Überprüfung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf auf den Weg.
Der Sprecher des Bundsbauministers Rainer Lingenthal sagte, dass in der Zwischenzeit zusammen mit dem Architekten Franco Stella daran weitergearbeitet werde, die Planung des Humboldt Forums voranzutreiben, damit pünktlich mit dem Bau begonnen werden könne.
Das vom Berliner Architekten Hans Kollhoff, einem der unterlegenen Wettbewerbsteilnehmer, eingeleitete Verfahren hat ausschließlich Verfahrensfragen zum Gegenstand. Zu keinem Zeitpunkt stand die Qualität des Entwurfs des Wettbewerbsgewinners in Frage.
Das Bundeskartellamt fordert eine Wiederholung des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der Preisgerichtsentscheidung, die einstimmig für den italienischen Architekten Stella gefallen war. Dies würde die Möglichkeit bieten, Formfehler zu heilen.
Der Präsident der Architektenkammer Berlin, Klaus Meier-Hartmann, und der Präsident der Bundesarchitektenkammer, Professor Arno Sighart Schmid sind einstimmig der Meinung, dass der Ablauf des Verfahrens nach Abschluss des Wettebewerbs zu bedauern sei. „Die Architektenkammern wiederholen deshalb eindinglich ihr Angebot, an der Durchführung des Verfahrens beratend mitzuwirken.“
In einer Stellungnahme der Stiftung Baukultur sieht der Vorstandsvorsitzende Professor Michael Braum in der Entscheidung der Vergabekammer des Bundes einen Bärendienst für das Wettbewerbswesen. Der Vergabestreit um das Humboldtforum sei keine Hilfe für die Baukultur, denn so drohe möglicherweise ein weiterer Schritt der Verlagerung der Entscheidungskompetenz aus der konzeptionell-inhaltlichen Auseinandersetzung in die formal juristische. „Welcher Bauherr wird sich in Zukunft gerne freiwillig der Herausforderung eines Architektenwettbewerb mit der ihm immanenten Transparenz und hohen inhaltlichen Diskursqualität stellen, wenn nach Abschluss des Wettbewerbsverfahren dessen Realisierung durch formale Gründe erschwert oder gar aufgehoben wird?“ fragt Braum.

Foto: Förderverein Berliner Schloss e.V.

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