Status quo BIM Standardisierungsprozess

Lebenszyklus der Bau- und Immobilienwirtschaft (Quelle: BIM Institut)

Nationaler und internationaler Standardisierungsprozess 
Für die Setzung weltweiter Standards ist die Internationale Organisation für Normung, International Organization for Standardization (ISO), zuständig. Das technische Komitee 59 (Gebäude und Infrastrukturbauten) mit dem Unterkomitee 13 (Organisation der Informationen über Bauwerke) beschäftigt sich hierbei mit dem Bereich Bauinformationen und bereits vor der Einführung von BIM u. a. mit Klassifikationen von Bauobjekten und Leistungen. Jetzt ist dieses Unterkomitee das ISO-Komitee für internationale BIM-Standards.  Ein weiterer, sich aktuell in Entwicklung befindlicher Standard ist die ISO 19650, die angestrebte Internationalisierung basierend auf der britischen Richtlinie BSI/PAS 11 92. Sie beschäftigt sich insbesondere mit der Anwendung von BIM innerhalb einer gemeinsamen Datenumgebung zum verlustfreien Austausch und zur organisierten Aufbewahrung der im Verlaufe des Lebenszyklus eines Bauwerkes erzeugten Daten. ISO Normen können in das nationale Normenwerk als ISO DIN übernommen werden.1 Bezüglich der europäischen Ebene hat im April 2014 das dafür zuständige Europäische Komitee für Normung, Comite Europeen de Normalisation (CEN), das CEN/TC 442 Building Information Modeling (BIM) gegründet, das als erste Aktivität die relevanten ISO Normen, darunter IFC2 und IDM3 in europäische Normen überführen soll. Diese müssen als DIN EN in das deutsche Normenwerk übernommen werden. Zeitgleich ist bei der DIN ein eigener BIM-Arbeitsausschuss gegründet worden, mit der Bezeichnung NA 005-01-39 AA Building Information Modeling, um Deutschland in der europäischen und internationalen Normung zu vertreten.4 Zusätzlich wurde im Jahr 2014 beim Verein Deutscher Ingenieure ein VDI-Koordinierungskreis BIM gegründet, der die VDI Richtlinienaktivitäten zu BIM begleitet. Inzwischen wurden einzelne Arbeitsgruppen eingerichtet, die Richtlinien zu unterschiedlichen Aspekten von BIM entwickeln sollen. BIM-Einführungsstufen in Deutschland
Parallel zu den nationalen Normungs- und Richtlinienentwicklungen zum Thema BIM hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2013 die »Reformkommission Bau von Großprojekten« ins Leben gerufen. Einer der konstituierten Arbeitskreise innerhalb dieser Kommission beschäftigte sich dabei mit modernen computergestützten Planungsmethoden (ein Teilaspekt von BIM). Im Rahmen der BAU 2015 in München wurde von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI, die digitale Agenda der Reformkommission unter dem klaren Grundsatz »Erst digital, dann real bauen« bestätigt und die Gründung einer Gesellschaft zum Vorantreiben dieses Grundsatzes mit den wesentlichen Kammern und Verbänden der deutschen Bauwirtschaft im Januar 2015 verkündet. Die Gesellschaft wurde dann im März 2015 unter dem Namen »planen-bauen 4.0 – Gesellschaft zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens mbH« offiziell gegründet. Die Gesellschaft hat im Auftrag des BMVI einen Stufenplan für das Planen und Bauen der Zukunft entwickelt, der BIM bis 2020 zum neuen Standard machen soll. Der Fokus liegt hier jedoch auf den Infrastrukturprojekten. Der Stufenplan beinhaltet u.a. folgende Definitionen:
AIA
»Der Auftraggeber hat in seinen AuftraggeberInformations-Anforderungen (AIA) genau festzulegen, welche Daten er wann benötigt. Dazu gehören insbesondere Angaben, wann, in welcher Detailtiefe und in welchem Format die angeforderten Daten geliefert werden sollen, damit der Auftraggeber auf der Grundlage dieser Daten ggf. notwendige Entscheidungen fällen kann. Die angeforderten Daten sollten nicht nur die geometrischen Maße, sondern auch weitere für ihn relevante Bauwerks- bzw. Bauteilattribute wie eingesetzte Baustoffe mitsamt deren Eigenschaften (z. B. Wärmedurchlässigkeit, Schallschutzeigenschaften oder den ökologischen Fußabdruck) umfassen.« BAP
»Der Prozess zur Herstellung der geforderten Daten ist unter Festlegung aller dafür notwendigen Rollen, Funktionen, Abläufe, Schnittstellen, Interaktionen sowie der genutzten Technologien in einem sog. BIM-Abwicklungsplan (BAP) zu definieren. […] Der BAP legt z. B. fest, wie oft und wann Planungsbesprechungen und Zusammenführungen der Fachmodelle mit Kollisionsprüfungen stattfinden, welche Teile der Planung bis wann in welcher Detailtiefe geliefert werden müssen sowie wann und in welchem Umfang Visualisierungen, Mengenermittlungen, Simulationen technischer Anlagen, Lebenszyklusbetrachtungen usw. durchzuführen sind. Damit stellt der BAP den Fahrplan eines jeden BIM-Projekts bezüglich der Erstellung, Weitergabe und Verwaltung von Daten dar.« Damit ist die Hauptaussage des Stufenplans, dass für die erfolgreiche Erstellung digitaler Modelle und das Bauen mit BIM klar definierte Prozesse eine wesentliche Rolle spielen. Zudem kann festgestellt werden, dass ein konkreter Leitfaden zur Generierung der AIA sowie des BAP nicht existiert. Hier setzt die Forschung des BIM-Instituts der Bergischen Universität Wuppertal an. (1) Vgl. K. Hausknecht, T. Liebich; BIM Kompendium; S. 62 ff
(2) IFC: Industry Foundation Classes
(3) IDM: Information Delivery Manual
(4) Vgl. K. Hausknecht, T. Liebich; BIM Kompendium; S. 62 ff
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