20.12.2006

Tiefensee: Neues Baugesetzbuch stärkt Innenstadtentwicklung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, den 18.12.2006, das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebilligt.

"Das neue Baurecht unterstützt nachhaltig den Trend zurück in die Stadt. Wir wollen die Zentren in unseren Städten als Orte des gesellschaftlichen Lebens stärken. Die Verbindung von Arbeit und Wohnen, von Wirtschaft und Kultur, das Zusammenleben verschiedener Generationen sind Merkmale der europäischen Stadt und Ergebnis guter Planung. Unser deutsches Planungsrecht gehört zu den modernsten in Europa. Mit den Änderungen im Baugesetzbuch können die Kommunen auf den wirtschaftlichen und demografischen Wandel reagieren und ihre urbane Attraktivität erhalten. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir auf diesem Weg unsere Städte als Motoren für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt attraktiv und leistungsfähig halten ", sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee heute in Berlin.

Unter anderem soll in Zukunft ein "beschleunigtes Verfahren" für Bebauungspläne der Innenstadtentwicklung dafür sorgen, dass die Planungspraxis in den rund 13.000 Städten und Gemeinden in Deutschland spürbar erleichtert und beschleunigt wird. Damit erhalten die Innenstädte einen Standortvorteil gegenüber der 'grünen Wiese' und werden attraktiver für Investitionen. Zugleich wird auf diese Weise ein Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs geleistet, zum Beispiel durch die erleichterte Verdichtung von städtischen Gebieten, der stärkeren Einbeziehung des Bestandes und von brachliegenden Flächen, und der Anpassung von Wohnquartieren an die Bedürfnisse des alten- und familiengerechten Wohnens. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich sind auch Bebauungspläne für die Wiedernutzung stillgelegter Gewerbeflächen.

Das Gesetz sieht vor, dass zeit- und kostenaufwendige förmliche Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen der Innenstadtentwicklung von einer Größenordnung bis zu 20.000 m 2 zulässiger Grundfläche entfallen. Das gleiche gilt nach einer Vorprüfung des Einzelfalls bis 70.000 m 2 zulässiger Grundfläche. Darüber hinaus wird unter anderem die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gestrafft.

Die Schaffung und Sicherung wohnortnaher Einkaufsmöglichkeiten soll durch ein neues Instrument zur planerischen Steuerung der Einzelhandelsansiedlung verbessert werden. Dies dient dem Ziel einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, die gerade für ältere Mitbürger, etwa auf Grund eingeschränkter Mobilität, von großer Bedeutung ist.

Des weiteren trifft das Gesetz Regelungen, die den Abschluss von Sanierungsverfahren beschleunigen und erleichtern. Sanierungsverfahren sollen künftig, wenn möglich, nicht länger als 15 Jahre dauern. Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen wird vereinfacht.

Sogenannte "Business Improvement Districts" sollen gefördert werden. Grundlage dieser Einrichtungen sind Eigeninitiative und Selbstverpflichtung der Grundeigentümer und Gewerbetreibenden mit dem Ziel, den lokalen Standort aufzuwerten. In einigen Ländern bestehen hierzu bereits Regelungen. Mit dem Gesetz unterstützt das Städtebaurecht des Bundes solche Initiativen vor Ort.

Quelle: BMVBS

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