12.01.2012 Florian Maier

Verschärfung der EnEV verzögert

Nach Einschätzung des Marktforschungsinstituts BauInfoConsult wird die verschärfte Novelle nicht vor 2013 kommen.
 
Es war längst ein offenes Geheimnis: Schon im Spätsommer zeichnete sich ab, dass die angekündigte verschärfte Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) wohl kaum wie angekündigt Anfang 2012 über die Bühne gehen würde. Nun erscheint es immer wahrscheinlicher, dass bis zur Neufassung wohl ein weiteres Jahr ins Land gehen wird – aus der EnEV 2012 wird wohl eine EnEV 2013, so BauInfoConsult. Insbesondere das Wirtschaftlichkeitsgebot läuft nach Fachmeinungen einer verschärften EnEV zuwider.
Skeptiker und Optimisten
Druck zu einer Reform kam vor allem durch Regelungen auf EU-Ebene, die 2012 umgesetzt werden müssen. Die nötigen Neuerungen sollen nun über das Effizienzgesetz und nicht über eine Reform der EnEV umgesetzt werden. Das gilt insbesondere für die Festlegung auf Niedrigstenergiegebäude; diese soll nicht in die Neufassung der EnEV kommen.
 
Vorgeschrieben ist zudem noch eine Evaluierung der derzeitig gültigen Fassung der EnEV, bevor weiterer Schritte beschlossen werden. Diese Bewertung wurde zwar wiederholt angekündigt, liegt aber bislang nicht vor.
 
Bei einer Umfrage des Fachportals EnEV-online.de zeigte sich die Hälfte der Planer sehr skeptisch gegenüber verschärften energetischen Anforderungen im Industriebau. Mit Blick auf die Zukunft sehen jedoch zwei Drittel der Umfrage-Teilnehmer realistische Chancen für Niedrigstenergie-Neubauten ab 2021, wie es die EU-Gebäuderichtlinie fordert.

Auswirkungen bei Industriebauten
Wer heute einen neuen Industriebau nach der aktuellen EnEV 2009 plant, muss nachweisen, dass die Gebäudehülle genügend gedämmt und luftdicht ist. Außerdem muss der Jahresbedarf an Primärenergie zum Heizen, Lüften, Beleuchten und für Warmwasser unter der erlaubten Höchstgrenze liegen.
 
Bei einer verschärften EnEV 2012 befürchten die befragten Planer, dass ein erhöhter Wärmeschutz zu hohen Aufbauhöhen der Außenbauteile und Kosten führen würde, die der Eigentümer nicht mehr durch Energieeinsparung erwirtschaften könnte. Bei der energetischen Berechnung hätte die Dämmung im Vergleich zu Klimatechnik oder Beleuchtung einen verhältnismäßig geringen Einfluss.
 
Die Luftdichtheit der Gebäudehülle übe einen wesentlich größeren Einfluss aus. Weil die Firmen im gewerblichen Bereich häufig Sonderverträge mit den Energieversorgern abschließen, wäre es für Planer sehr schwierig, die Mehrkosten wirtschaftlich dazustellen. Bereits jetzt würden ihre Kunden gern an der Lüftungstechnik sparen, und eine luftdichte Gebäudehülle der großen Flächen im Industriebau setze eine sehr aufwändige Überwachung während der Ausführung auf der Baustelle voraus.

Zukunftsperspektive
In zehn Jahren kann es allerdings ganz anders aussehen. Die Bundesregierung strebt das klimaneutrale Gebäude an, das dem Konzept der Niedrigstenergiebauten der EU-Richtlinie nahe kommt. Zwar ist noch keine EnEV 2020 angekündigt, jedoch erlaubt die EU-Richtlinie ab 2021 nur noch Niedrigstenergie-Neubauten. Diese Gebäude werden heute bereits gebaut, wenn auch meist nur im Rahmen staatlich geförderter Vorzeige-Projekte.
 
Die befragten Planer fanden diese Baustandards ab 2020 machbar, weil die Industrie in ihren Bauten innovative Anlagentechniken wie Wärmerückgewinnung (WRG) aus Kältemaschinen, Betonkernaktivierung, Lüftungsanlagen mit WRG nutze. Die meist hohen internen Wärmequellen ließen mit realistischen Dämmstandards auch Passivhausqualität zu und die meisten Flachdächer würden sich sehr gut für solare Nutzung eignen.

Foto: © Rainer Sturm / PIXELIO

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