20.04.2009 Axel Dürheimer

Wie profitieren Architekten vom Konjunkturpaket?

Konjunkturpaket I - 31 Milliarden, Konjunkturpaket II – nochmal 50 Milliarden, davon allein drei Milliarden für das „Klimaschutz-Gebäudesanierungsprogramm“ – was die Bundesregierung in die „Stabilisierung der Konjunktur“ steckt, klingt zunächst nach einem prallen Füllhorn. Doch wie wird die Architektur von diesen Programmen profitieren? Wie können sich Architekten in den kommenden Monaten positionieren? Welche konkreten Projekte können realisiert werden? Diese und andere Fragen wird DETAIL.de in einer zehnteiligen Serie beantworten. Wir sprechen mit Experten, Entscheidern in Länder und Kommunen und mit den Architekten selbst. Finden Sie in diesem Teil der Serie eine Übersicht der geförderten Maßnahmen und lesen Sie, was mit den Konjunkturpaket-Milliarden und den eng verbundenen KfW-Förderungen erreicht werden soll. Schwerpunkte der Förderung

Der Schwerpunkt des Konjunkturpakets liege, so Vera Moosmayer, Pressesprecherin des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Gespräch mit DETAIL.de, auf der energetischen Sanierung: „Denn wenn man jetzt Gebäude energetisch saniert, hat man langfristig weniger Heizkosten und damit weniger Kosten in den Haushalten der Gebäudeeigentümer, also der Kommunen, der Länder und des Bundes. Mit dem Konjunkturpaket II werden genau solche Projekte gefördert, die schnell wirken und nachhaltig sind. Das sind vorgezogene Investitionen in Baumaßnahmen, die man ansonsten vielleicht in zehn Jahren gemacht hätte.“ Es gehe aber auch darum, im kleinen Maßstab zu bauen. Davon sollen die Betriebe vor Ort, die Planer, die Bauunternehmen und Handwerksbetriebe profitieren. Kindergärten, Schulen und Hochschulen Den größten Umfang mit 6,5 Milliarden Euro Förderung stellt der Investitionsschwerpunkt „Bildung“ aus dem zweiten Konjunkturpaket dar. Laut Vera Moosmayer, müssen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz 65 Prozent der 10 Milliarden Euro bei der Bildung ankommen. Die Kommunen sollen ihre Kindergärten, Schulen und Hochschulen ausbauen und sanieren. Hier liegt auch ein möglicher Tätigkeitsschwerpunkt für den Architekten. Selbst wenn manche Städte und Gemeinden die Pläne schon in der Schublade liegen haben, müssen diese auch umgesetzt oder an neue Energiestandards angepasst werden. Es geht also um eine Menge Geld. Krankenhäuser, Städtebau und Verkehrswege Und weiter geht`s: 3,5 Milliarden Euro investiert der Bund in die Infrastruktur, wie Krankenhäuser oder Gemeindezentren und den Städtebau ein. Mit in dem Fördertopf des Zukunftsinvestitionsgesetzes befindet sich auch die Sanierung von kommunalen Straßen zur Verbesserung des Lärmschutzes. Zusätzlich zwei Milliarden Euro stehen für Bauten, Ausrüstung und die Ressortforschung des Bundes zur Verfügung. Neben den Infrastrukturprojekten wie Fernstraßen, Schienennetze und Wasserstraßen fließt damit auch Geld in bundeseigene Hochbauten für zivile, militärische und kulturelle Nutzung. Alleine für diese Hochbaumaßnahmen stehen 750 Millionen Euro bereit. Einige Maßnahmen des Bundes seien nach Aussage von Vera Moosmayer schon vorbereitet und könnten bereits im Mai starten. Auch hier bieten sich auf kommunaler als auch auf Bundesebene Möglichkeiten für Architekten und Ingenieure. Aber Schnelligkeit ist gefragt. Verfahren der Mittelvergabe

in Milliarden Euro (Quelle: Bundesregierung)

Geld ist also da. Doch wie fließen die Mittel? Nach Aussage von Jeanette Schwamberger vom Bundesfinanzministerium geht das Geld, das für kommunale Investitionen im Rahmen des Konjunkturpakets II zur Verfügung steht, zunächst an die Länder. Diese gehen damit unterschiedlich um. So haben beispielsweise Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen eine Art Pauschale, in der jede Kommune nach Einwohnerzahl Mittel bekommt und sie in Eigenverantwortung ausgibt. Andere Länder, wie Bayern, prüfen projektbezogene Anträge, die die Kommunen stellen. Damit erhalten sich diese Länder den Einfluss auf Projekte und Schwerpunkte. Ob aufgrund der Vorgaben des Gesetzes die Mittel vergeben werden können, muss jedes Land selbst prüfen. Denn das Land muss dem Bund nachträglich den korrekten Einsatz der Konjunkturmilliarden nachweisen. Hier hält die KfW Kredite für die Kommunen bereit. Anlässlich der Vorstellung der neuen KfW-Förderprogramme im März 2009 sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee: "Mit dem zweiten neuen Programm "Investitionsoffensive Infrastruktur" helfen wir finanzschwachen Kommunen, den Eigenanteil zu finanzieren, der für die Sanierung der öffentlichen Gebäude aufgebracht werden muss." Energieeffizientes Bauen und Sanieren
Feststellen muss man in jeden Fall: Auch für den privaten Auftraggeber des Architekten lohnt es sich jetzt zu bauen. Mit dem Ziel zusätzliche Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anzustoßen, fließen drei Milliarden Euro des ersten Konjunkturpakets in die Förderung energieeffizienten Bauens und energetischer Gebäudesanierung. Klartext: Wer jetzt saniert oder energieeffizient neu baut bekommt Zuschüsse vom Staat und Förderkredite von der KfW. Im KfW-Programm „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ wurden, laut Wolfram Schweickhardt von der Pressestelle der KfW, mehrere bestehende Programme, die bisher separat geführt wurden, zusammengefasst, so beispielsweise das alte CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Für das Programm kommen 8,5 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket I. All das sind gute Gründe für das Bauen, die der Bauherr von seinem Architekten erfahren sollte. Zusätzlich bietet das Steuerrecht ein weiteres Argument für das Bauen. Der private Bauherr hat den Vorteil die Handwerkerleistungen bei Modernisierungen bis zu einer Summe von 1.200 statt bisher 600 Euro abzusetzen. Vereinfachung im Vergaberecht „Um schneller mit den Baumaßnahmen beginnen zu können, hat der Bund die Grenzwerte im Vergaberecht für 2009 und 2010 nach oben gesetzt“ sagt Vera Moosmayer vom BMVBS. Der Schwellenwert für Bauleistungen mit beschränkter Ausschreibung wird auf eine Million Euro erhöht, der der freihändigen Vergabe von Bauleistungen auf 100.000 Euro. Bei Dienst- und Lieferleistungen gilt für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibungen die Grenze von 100.000 Euro. Das BMVBS hat die Landesregierungen aufgerufen, die Vergaben nach Landesrecht ebenso zeitlich begrenzt anzupassen. Auch die internen Verfahren, die beim staatlichen Hochbau einzuhalten sind, wurden gestrafft. Laut Moosmayer seien die Grenzwerte zwischen kleinen und großen Bauvorhaben von vorher einer Million auf jetzt fünf Millionen Euro angehoben worden. Der Gesetzgeber setzt damit bestimmte Berichterstattungsschritte der ausführenden Stellen bis Ende 2010 aus, um auch hier eine Beschleunigung in der Abwicklung von kleinen, staatlichen Baumaßnahmen zu erreichen. Das heißt: Projekte kommen schneller zum Ende. Unternehmer Architekt
Auch für Architekturbüros sind die im Konjunkturpaket I beschlossenen Sonderabschreibungen anwendbar. Das Ziel des Gesetzgebers hier: Entlastung und Eigenkapitalbildung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die KfW kann außerdem auf zusätzliche Kredite aus dem Konjunkturpaket zurückgreifen. Diese zusätzlichen Kredite sind, laut KFW-Pressereferent Wolfram Schweickhardt, großteils für das KfW-Sonderprogramm 2009/2010 reserviert, in dem neben den Großunternehmen auch mittelständische Unternehmen, wie beispielsweise Architekturbüros, unterstützt werden sollen. Schließlich haben rund vier Fünftel der Büros in Deutschland höchstens drei Mitarbeiter. Bei Investitionskrediten für mittelständische Unternehmen übernimmt die KfW bis zu 90 Prozent des Risikoanteils, wenn sich das Unternehmen bei der Hausbank Geld leiht. Fazit Es hat sich also mit dem Konjunkturpaket einiges getan, von dem Architekten profitieren können. Es gibt also ausreichend Geld. Warum nicht mit Fachwissen über die aktuellen Möglichkeiten und der nötigen Schnelligkeit auch als Architekt etwas davon abbekommen? Mehr Details lesen Sie im weiteren Verlauf dieser Serie.
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