02.02.2011

Wirtschaftlichkeitsstudie für Photovoltaik erschienen

Sinkende Einspeisevergütungen lassen in jedem Jahr aufs Neue die Frage aufkommen: Sind neu installierte Photovoltaikanlagen noch rentabel? Eine neue Studie will diese Frage nun für das laufende Jahr klären. Sie untersucht die Kosten und Renditepotenziale von PV-Anlagen auf verpachteten Dachflächen.
In jedem Jahr stellt sich für Investoren und Verpächter von Dachflächen erneut die Frage: Lohnt sich die An- und Verpachtung von Dächern für die Installation von Photovoltaikanlagen auch in diesem Jahr noch? Schließlich sinkt jedes Jahr gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Einspeisevergütung um einen festgesetzten Prozentsatz. Hinzu kommen außerplanmäßige Senkungen der Einspeisevergütung durch die Bundesregierung, die die Verpachtung von Dächern immer uninteressanter erscheinen lassen. Eine solche, vorgezogene Senkung ist auch für Juli 2011 geplant. Dabei sind Einschnitte um bis zu 15% zu erwarten.

Eine neue Studie des PhotovoltaikZentrums Michael Ziegler aus Triefenstein soll Investoren und Verpächter nun Aufschluss darüber geben, wie hoch die Pacht für Dachflächen, gemessen an der zu erwartenden Gesamtkapitalrendite des Investors, im Jahr 2011 sein kann und ob sich die Dachverpachtung für beide Seiten lohnt.

Bisher war die Verpachtung von Dachflächen für alle Beteiligten ein lohnenswertes Geschäft. Der Investor errichtet auf dem Dach des Verpächters eine Photovoltaikanlage und erwartet durch die Einnahmen aus der PV-Anlage eine Rendite auf das investierte Kapital. Im Gegenzug erhält der Verpächter über eine vereinbarte Laufzeit Pachteinnahmen für das Dach. Die Berechnung der Pacht ist dabei auf unterschiedliche Weise möglich. So kann u. a. eine ,prozentuale Beteiligung an den Einnahmen aus der Einspeisevergütung vereinbart werden oder der Dachgeber erhält alternativ einen festgelegten Betrag je Installiertes Kilowattpeak (kWp) Anlagenleistung.

Für Investoren ist alleine die Rentabilität einer Photovoltaikanlage entscheidend. Die Rendite sollte zwischen 6 und 7 Prozent vor Steuern und Finanzierung betragen. Zugrunde liegen demnach die Investitionskosten der Solarstromanlage, die Höhe der Einspeisevergütung zum Inbetriebnahmezeitpunkt, die jährlich anfallenden Unterhaltungskosten der Anlage sowie die Pachtzahlungen an den Dachgeber. Die Höhe der Pacht hat neben den sonstigen Kosten erheblichen Einfluss auf die Gesamtkapitalrendite.

Üblich waren in den vergangenen Jahren jährliche Pachtzahlungen zwischen 10 und 30 Euro je installiertes Kilowatt. Optional wurde der Dachgeber zwischen 3 und 8 Prozent an der Einspeisevergütung beteiligt. Hier geht die neue Studie nach Angaben ihres Verfassers einen Schritt weiter und macht auch für den Dachgeber die mögliche Höhe der Pacht, durch die Offenlegung und Berechnung wichtiger Daten, transparenter.

Die Studie ermittelt anhand der Gesamtkapitalrendite die Höhe der Pacht, wahlweise prozentual vom Ertrag oder pro installiertes Kilowatt, und stellt diese in Verbindung mit verschiedenen spezifischen Anlagenerträgen (kWh/kW) sowie zweier typischen Anlagengrößen und unterschiedlichen Anlagenpreisen dar. Weiterhin legt sie alle Bezugsreise einzelner Solarkomponenten sowie die sonstigen anfallenden Kosten offen. Ebenfalls unterschieden wird beim Einkaufspreis zwischen deutschen und chinesischen Solarmodulen und ob der Bezug der Solarkomponenten durch den Investor direkt beim Händler bzw. die Photovoltaikanlage schlüsselfertig über ein Solarunternehmen bezogen wird.

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