Die hölzernen Brüstungskästen sind durch Brandschutzplatten von der Fassade getrennt. Brandschutztechnisch gelten sie nicht als Teil der Fassade, sondern als Mobiliar.

Die hölzernen Brüstungskästen sind durch Brandschutzplatten von der Fassade getrennt. Brandschutztechnisch gelten sie nicht als Teil der Fassade, sondern als Mobiliar.

Bildnachweis: Markus Guhl