Seit dem 26. September 2015 gilt die europaweite Kennzeichnungspflicht für alle neu installierten Wärmeerzeuger bis 70 kW Nennleistung sowie für Wärmespeicher und Verbundanlagen.

Seit dem 26. September 2015 gilt die europaweite Kennzeichnungspflicht für alle neu installierten Wärmeerzeuger bis 70 kW Nennleistung sowie für Wärmespeicher und Verbundanlagen.

Bildnachweis: Rotex Heating Systems GmbH