Hochhausfassaden müssen mit 1 m hohen feuerfesten Brüstungen gegen Brandüberschlag ausgebildet sein. Durch die Installation der Sprinkleranlage konnte in diesem Fall darauf verzichtet werden.

Hochhausfassaden müssen mit 1 m hohen feuerfesten Brüstungen gegen Brandüberschlag ausgebildet sein. Durch die Installation der Sprinkleranlage konnte in diesem Fall darauf verzichtet werden.

Bildnachweis: Bernd Borchardt