Mindestfestigkeiten für Zement nach DIN 1164 // Die im Streitfalle für Lieferer und Verbraucher maßgebenden Zahlen sind unterstrichen. [Anm. d. Red.]

Mindestfestigkeiten für Zement nach DIN 1164 // Die im Streitfalle für Lieferer und Verbraucher maßgebenden Zahlen sind unterstrichen. [Anm. d. Red.]

Bildnachweis: Rudolf Lempp // Redaktion BmB-Archiv