Forschung und Praxis: Vertragsgestaltung und Haftung im wohngesunden und nachhaltigen Bauen

Immer mehr Bauprojekte werden unter den Aspekten der Wohn- oder Baugesundheit oder der Nachhaltigkeit geplant und realisiert. Private Bauherren oder die öffentliche Hand schreiben immer öfter das Erreichen eines Gebäudezertifikates oder innenraumhygienische Kriterien, wie die Einhaltung von Höchstgrenzen an flüchtigen Verbindungen (TVOC) in der Innenraumluft, vor. Gerade die öffentliche Hand wird in Bezug auf den Aspekt der Innenraumhygiene immer sensibler. Berichte über schadstoffbelastete Neu- oder Umbauten, wie jüngst in Gera (Justizverwaltung) oder Regensburg (Schulhallenneubau), erhöhen den Handlungsdruck. Mit dem Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden und Kindergärten des Umweltbundesamtes sowie den Leitlinien des BNB mit einem Zielwert von 500 ?g/m³ existieren klare Vorgabensysteme für Bauherren und Auftragnehmer. Dieser eindeutige Trend zu festgelegten Gesundheits- oder Nachhaltigkeitszielen am Bau wirft zahlreiche juristische Fragen auf. Wie sind solche Ziele in den Verträgen zu vereinbaren? Wer haftet für deren Erreichen? Wer trägt welche Risiken?

Forschung und Praxis: Vertragsgestaltung und Haftung im wohngesunden und nachhaltigen Bauen
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