Magazin: Die neue EU-Gebäuderichtlinie

Im Juni 2010 ist die Novelle der »Europäischen Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden« in Kraft getreten. Sie bringt unter anderem für Energieausweise wesentliche Neuerungen. An öffentlichen Gebäuden mit Publikumsnutzung müssen diese künftig schon ab einer Nutzfläche von 500 m² öffentlich ausgehängt werden. Ab 2015 sinkt der Grenzwert auf 250 m². Bei privaten Gebäuden muss künftig jede Verkaufs- und Vermietungsanzeige Angaben zu den Energiekennwerten enthalten.

Magazin: Die neue EU-Gebäuderichtlinie
»Home for Life« in Lystrup, DK aart arkitekter, Århus © Adam Mørk/VELUX