Fachwissen: Wie weiter, EnEV? Schritt für Schritt zum Niedrigstenergiestandard

Seit 1. Januar 2016 gelten in Deutschland neue Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten. Das hat es lange nicht mehr gegeben: Für die letzte Änderung in diesem Bereich hatte noch die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 gesorgt.

Fachwissen: Wie weiter, EnEV? Schritt für Schritt zum Niedrigstenergiestandard
Geschosswohnungsbau in Frankfurt/Main, HHS Planer + Architekten 2015 © Constantin Meyer

Was in der öffentlichen Diskussion oft als »EnEV 2016« bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit eine Nachwirkung der noch gültigen EnEV 2014. Bei deren Einführung hatte man beschlossen, mit der Anhebung der Effizienzniveaus um weitere zwei Jahre zu warten. Sofort umgesetzt wurden damals nur einige Neuerungen bei den Energieausweisen (z. B. die Einführung der Effizienzklassen A+ bis H, die seither auch in Immobilienanzeigen anzugeben sind) und eine verschärfte Austauschpflicht für alte Heizkessel.

Das neue Anforderungsniveau der EnEV gilt für alle Neubauten, deren Bauantrag nach dem 1.1.2016 eingereicht wurde. Dabei greifen im Wesentlichen drei Neuerungen:

• Der zulässige Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohnbauten wurde um 25 % abgesenkt. Konkret heißt dies, dass der nach Anlage 1 der EnEV errechnete Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes künftig mit 0,75 multipliziert wird.

• Die Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle (H’T-Wert) werden um etwa 20 % strenger. Diese Verschärfung erfolgt indirekt: Die maximal zulässigen, je nach Gebäudetypologie unterschiedlichen H’T-Werte in Anlage 1, Tabelle 2 der EnEV sind gleich geblieben. Neu ist jedoch, dass der H’T-Wert der Gebäudehülle künftig höchstens demjenigen des Referenzgebäudes entsprechen darf. Der Gesetzgeber rechnet damit, dass dies in etwa einer 20 %igen Verschärfung entspricht.

• Der Primärenergiefaktor für Strom sinkt von 2,4 auf 1,8, um den gestiegenen Anteil erneuerbarer Energien (> 30 %) am deutschen Strommix widerzuspiegeln. Dies gab letztlich auch den Anstoß für die Verschärfung der H’T-Werte. Ohne sie hätten Gebäude mit Wärmepumpen- oder BHKW-Heizung künftig womöglich einen geringeren Dämmstandard benötigt als bisher, um den Anforderungen der EnEV zu genügen.

Bei Nichtwohngebäuden gibt es eine Reihe von Ausnahmen von den verschärften Anforderungen an Primärenergiebedarf und H’T-Wert. Alles beim Alten bleibt z. B. in Hallen mit mehr als 4 m Höhe, die mit dezentralen Gebläse– oder Strahlungsheizungen ausgestattet sind, sowie für niedrig beheizte Zonen in Gebäuden (Innenraumtemperatur 12−19 °C).

Noch nicht absehbar ist derzeit die Einführung des vereinfachten Verfahrens für den EnEV-Nachweis bei Wohngebäuden, das unter dem (inoffiziellen) Namen »EnEV easy« bekannt wurde. Einen ersten Entwurf hierfür hatte das Fraunhofer Institut für Bauphysik schon 2010 vorgestellt. Die an das Anforderungsniveau der EnEV 2016 angepasste Endfassung durchläuft momentan noch die politischen Abstimmungsprozesse.

Neue KfW-Standards: Effizienzhaus 40 Plus statt Effizienzhaus 70

Zeitversetzt zur EnEV-Verschärfung hat Anfang April 2016 nun auch die KfW ihre Förderstandards im Programm 153 »Energieeffizient Bauen« angepasst. Das KfW-Effizienzhaus 70 entfällt künftig, weil dieses Niveau nun in etwa dem EnEV-Mindeststandard entspricht. Nichts geändert hat sich hingegen bei den Anforderungen an KfW-Effizienzhäuser 40 und 55. Für Letzteres wird zusätzlich ein vereinfachtes Nachweisverfahren eingeführt, das ähnlich wie »EnEV easy« mit Referenzwerten für Dämmung und Haustechnik arbeitet (Abb. 2).

Als neuen, dritten Förderstandard hat die KfW das »Effizienzhaus 40 Plus« eingeführt, bei dem ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs direkt am Gebäude aus erneuerbaren Quellen erzeugt und gespeichert wird. Die Anforderungen an Primärenergiebedarf und Gebäudehülle sind hierbei dieselben wie beim KfW-Effizienzhaus 40. Das geforderte »Plus-Paket« (Abb. 3) für Effizienzhäuser 40 Plus umfasst:

• eine Anlage zur regenerativen Energieerzeugung (PV, Kleinwindkraft oder BHKW),

• einen stationären Stromspeicher,

• eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie

• ein Interface, auf dem sich Stromerzeugung und –verbrauch für den Bewohner visualisieren lassen.

Das vereinfachte Verfahren für KfW-Effizienzhäuser 55 arbeitet mit maximal zugelassenen U-Werten für die Gebäudehülle und vordefinierten Kombinationen für die Haustechnik (Heizung, Trinkwassererwärmung und Lüftung). Die einzuhaltenden Dämmwerte zeigt Abb. 2. Wenn das Gebäude darüber hinaus über eine der folgenden TGA-Ausstattungen verfügt, gilt der Standard als erfüllt:

• Brennwertkessel + solare Trinkwassererwärmung + zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung,

• Fernwärme + zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

• Biomasse-Heizung + zentrale Abluftanlage

• Sole/Wasser- bzw. Wasser/Wasser-Wärmepumpe + Flächenheizung + zentrale Abluftanlage

• Luft / Wasser-Wärmepumpe + Flächenheizung + zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Der Niedrigstenergiestandard als große Unbekannte

Die drei KfW-Standards geben auch Anhaltspunkte, wie eine »deutsche« Definition des Niedrigstenergiestandards aussehen könnte, der ab 2019 für öffentliche und ab 2021 auch für privat genutzte Gebäude in Europa verpflichtend werden soll. Für öffentliche Gebäude muss der Standard bis spätestens 1.1.2017 definiert sein. Diese Deadline hat sich der Gesetzgeber mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) 2013 selbst gesetzt. Vieles spricht dafür, dass der Niedrigstenergiestandard für öffentliche Bauten dann auch für Privatgebäude übernommen wird.

Selbst wenn die Bundesregierung ihren Zeitplan einhalten sollte, wäre sie damit im europäischen Vergleich spät dran. Einer EU-weiten Vergleichsstudie zufolge hatten schon Mitte 2015 etwa 60 % aller EU-Mitgliedsstaaten ihre Niedrigstenergiestandards für 2021 festgelegt (Abb. 5).1 Ein Vergleich der Anforderungsniveaus untereinander ist fast unmöglich, da jedes Land andere Berechnungsmethoden, Indikatoren und Primärenergiefaktoren verwendet. Wie groß der Sprung vom jetzigen Anforderungsniveau auf das von 2021 sein wird, lässt sich aber schon erahnen: In Österreich verschärfen sich die Anforderungen gegenüber 2012 um mehr als die Hälfte, in Frankreich gar um zwei Drittel gegenüber dem bisherigen Niveau. Für Italien wird eine ähnliche Verschärfung erwartet. Nichts mehr verändern dürfte sich nur in der Europahauptstadt Brüssel (in Belgien ist die Energieeffizienz von Gebäuden regional unterschiedlich geregelt). Dort ist bereits seit 2015 der Passivhausstandard für alle Neubauten verpflichtend − egal ob sie von der öffentlichen Hand oder von Privatleuten errichtet werden.

Die Kostendebatte geht weiter

Zum Selbstläufer dürfte der Niedrigstenergiestandard in Europa jedoch nicht werden. Gerade in den bisherigen Vorreiternationen wird immer wieder Kritik an den sich ständig verschärfenden Anforderungen laut. Die britische Regierung kippte im vergangenen Jahr sogar ein 2006 beschlossenes Gesetz, das ab 2016 alle Neubauten zur CO2-Neutralität verpflichtet hätte. Als großer Hemmschuh könnte sich in den kommenden Jahren das in der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) geforderte »kostenoptimale Niveau« erweisen. Demzufolge sollen die Effizienzstandards so festgelegt werden, dass zum einen die Lebenszykluskosten des jeweiligen Gebäudes minimiert werden und zum anderen die geringsten volkswirtschaftlichen Kosten entstehen.

Einen maßgeblichen Einfluss auf diese Kosten haben die gegenwärtigen und künftig zu erwartenden Energiepreise, vor allem jene für fossile Brennstoffe: Sind sie zu niedrig, kann eine weitere Verschärfung der Anforderungen kaum »kostenoptimal« sein, zumal im Gegenzug die Preise für Dämmmaßnahmen sowie Heiz- und Lüftungstechnik weiter steigen. Wozu das führen kann, zeigt ein Beispiel aus Dänemark: Dort wurden schon in der Bauverordnung 2010 − seinerzeit als freiwillige Standards − die künftigen Anforderungsniveaus für 2015 und 2020 festgelegt. 2013 ergab eine Studie der Universität Aalborg, dass schon der Energiestandard von 2010 für Wohngebäude nicht kostenoptimal war.2 Bei dem für 2020 erwarteten Anforderungsniveau lägen die Lebenszykluskosten sogar um 45−60 % über dem Optimum. Bezahlbar wird der Niedrigstenergiestandard in Dänemark also nur, wenn Effizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien (insbesondere regenerative Fernwärme, die in Dänemark den Markt dominiert) deutlich billiger oder die Anforderungen an den Niedrigstenergiestandard gelockert werden.

Die Studie stammt von 2013, vor dem jüngsten Ölpreisverfall. Seither sind höhere Energieeffizienzniveaus für Gebäudebesitzer in Europa noch unattraktiver geworden, obwohl sie für den Klimaschutz eigentlich erforderlich wären. Dieses Dilemma dürfte auch die weiteren Diskussionen um die EnEV in Deutschland bestimmen. Angesichts des zunehmenden Gegenwinds, den höhere Energiestandards für Gebäude derzeit erleben (Stichworte: Flüchtlingsdebatte, WDVS-Diskussion, steigende Wohnungspreise in den Metropolen), ist folgendes Szenario nicht unwahrscheinlich: Der Niedrigstenergiestandard wird später definiert als geplant und fällt nur geringfügig strenger aus als das bisherige Niveau. Danach wird sukzessive nachgebessert. Schließlich sieht schon die EU-Richtlinie von 2010 vor, das »kostenoptimale Niveau« (und damit die energetischen Anforderungen als Ganzes) auch nach 2020 alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Einführung des Niedrigstenergiegebäudes dürfte also nicht den Endpunkt einer Entwicklung markieren, sondern nur einen ersten Meilenstein. 


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