Forschung und Praxis: Umweltgütezeichen - ein Wegweiser bei der Bauproduktauswahl

Mit der sogenannten Vergaberichtlinie (2014/24/EU), die aktuell in deutsches Recht übernommen wird, ist in der EU eine neue rechtliche Situation bei der öffentlichen Vergabe von Bauleistungen entstanden. Die neue Regelung ermöglicht es, das Vergabeverfahren im Bausektor zur Unterstützung sozialer und umweltbezogener Ziele zu nutzen. Künftig können und sollen in die Ausschreibungsverfahren Nachhaltigkeitskriterien einbezogen werden. Die Vorbemerkung 75 der Richtlinie spezifiziert, dass diese Zielsetzungen vor allem durch den Bezug auf (vorzugsweise multinationale) Gütezeichen und Labels in das Ausschreibungsverfahren eingebracht werden sollen. Allerdings ist es dabei in der Regel nicht gestattet, in Ausschreibungen pauschal auf Gütezeichen abzustellen. Es müssen die konkreten Anforderungen benannt werden, für die die Siegel als Nachweis dienen.

Forschung und Praxis: Umweltgütezeichen - ein Wegweiser bei der Bauproduktauswahl
Bodenbelag mit Cradle-to-Cradle-Zertifikat © Desso

Um öffentliche Vergabestellen, aber auch Planer privater Bauvorhaben bei der Ausschreibung zu unterstützen, hat der natureplus e. V. gemeinsam mit Experten anderer Organisationen aus dem In- und Ausland Ausschreibungshilfen für eine Reihe von Bauprodukten für den Innenraum entwickelt.1 Das Forschungsprojekt wurde vom deutschen Bauministerium im Rahmen der Forschungsinitiative »ZukunftBau« gefördert und basiert auf einem Vergleich von insgesamt 21 europäischen Umweltgütezeichen.

Labels helfen bei der Produktauswahl

Umweltgütezeichen (Typ-I-Labels gemäß ISO 14024) haben sich in den vergangenen Jahren speziell im Baubereich weiterentwickelt. Das früher angebrachte Vorurteil, dass sie nur einfachste Aussagen enthalten (single-issue-based) und ein Produkt nicht in seinen wichtigsten Eigenschaften erfassen, gilt heute nicht mehr uneingeschränkt. Zwar gibt es noch zahlreiche Labels, die tatsächlich nur eine einzige, gut kommunizierbare Botschaft enthalten, wie z. B. das Label GoodWeave (ehemals RugMark), das sich allein mit den Arbeitsbedingungen in der Teppichindustrie beschäftigt. Dieses Zeichen sagt über die (vor allem ökologische) Qualität der Produkte, auf denen es angebracht ist, ansonsten nichts aus.

Daneben existiert aber eine ganze Reihe von Umweltzeichen, die potenziell vorhandene Schadstoffe in den Produkten kontrollieren. Dazu ist bereits ein ganzes Bündel von Anforderungen zu erfüllen. Und schließlich gibt es immer mehr ganzheitlich orientierte Bauproduktlabels wie z. B. Cradle to Cradle, den Nordic Swan und natureplus, die in ihren Kriterien ein breites Spektrum von Nachhaltigkeitsanforderungen vereinen. Hier geht es um Schadstoffe ebenso wie um die Rohstoffherkunft und auch um soziale Kriterien der Produktherstellung. Manche Labels, darunter natureplus, überprüfen ihre Umweltanforderungen auch mit einer Ökobilanz (Life Cycle Assessment/LCA) der Produkte und haben hierfür sogar Benchmarks entwickelt, um die Ganzheitlichkeit ihrer Prüfung zu untermauern.

Aufbauend auf diesen Erfahrungen hat natureplus mit Unterstützung des deutschen Bauministeriums untersucht, wie Umweltlabel die nachhaltige Beschaffungspraxis stärken können. Das Projekt soll ausschreibenden (öffentlichen wie privaten) Stellen Zugang zu Informationen über Bauprodukte eröffnen, welche ihnen die Gütezeichen liefern können. Beispielsweise fehlen heute oft Informationen über das Emissionsverhalten der Produkte. Durch die Integration konkreter Nachhaltigkeitsaussagen und deren Nachweismöglichkeiten in die Ausschreibungstexte erhalten Investoren eine Handreichung, um solche Anforderungen rechtlich abgesichert in ihre Beschaffungspraxis eingehen zu lassen.

Um die in der Ausschreibungspraxis nutzbaren Nachhaltigkeitskriterien zu ermitteln, wurden Gütezeichen für Bauprodukte aus sechs innenraumrelevanten Anwendungsbereichen (Lacke/Öle, Wandfarben, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Holzwerkstoffe, Putze/Estriche) aus Deutschland und sieben Nachbarländern verglichen. Insgesamt wurden für das Projekt 43 Labels herangezogen, von denen allerdings nur 21 in die Bearbeitung einflossen (Abb. 6). Die anderen stellten sich im Projektverlauf aus verschiedenen Gründen als nicht verwendbar heraus. Für den Vergleich kamen grundsätzlich nur Labels infrage, die ihre Kriterien offenlegen (Transparenz), verschiedene Interessen der Baubeteiligten berücksichtigen (Partizipation), auf wissenschaftlich reproduzierbaren Grundlagen basieren (Objektivität) sowie am Markt vertreten sind (Relevanz).

Aus dem Vergleich der Prüfzeichen gingen insgesamt 100 Merkmale für Nachhaltigkeit hervor, die sich mindestens in zwei der verglichenen Labels wiederfinden und damit einen gewissen gesellschaftlichen Konsens hinsichtlich ihrer Relevanz widerspiegeln. Diese Merkmale lassen sich folgenden Kategorien zuordnen:

• Beschränkung umwelt- und gesundheitsschädlicher Stoffe,

• Ressourcenschonung, Umwelt- und Klimaschutz,

• Beachtung von Sozialnormen und Arbeitsschutz.

Beschränkung umwelt- und gesundheitsschädlicher Stoffe

Die meisten identifizierten Nachhaltigkeitsmerkmale fanden sich bei der Beschränkung oder dem Ausschluss unerwünschter Stoffe. Hier herrscht große Einigkeit unter den Labels, wenn es um den Ausschluss von verbotenen Stoffen, von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) nach REACH, von CMR-Stoffen2 der Kategorie 1 und 2 und von giftigen Stoffen geht. Beschränkungen für sensibilisierende Stoffe, umweltgefährdende Einsatzstoffe und persistente Substanzen (PBT) sind bereits etwas seltener, aber immer noch weit verbreitet. Gemeinsam ist allen diesen Stoffen, dass sie zumeist vom Hersteller deklariert werden müssen, sofern sie als Einsatzstoff dienen und nicht nur als Verunreinigung auftreten.

Demgegenüber gibt es für die Beschränkung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC), die vor allem die Qualität der Innenraumluft beeinträchtigen, je nach Label und auch je nach Charakteristik der Produktgruppe sehr unterschiedliche Herangehensweisen: Teils setzen die Labels auf eine Beschränkung des VOC-Gehaltes in den Produkten (gemäß der Herstellerdeklaration oder nach einer Labormessung), was sich vor allem gegen Lösemittel in Beschichtungsstoffen richtet. Teilweise schließen sie die besonders gesundheitsschädlichen aromatischen Kohlenwasserstoffe grundsätzlich aus. Am effektivsten ist hingegen die Beschränkung von VOC-Emissionen durch Höchstwerte, die bei einer Prüfkammer-Untersuchung einzuhalten sind.

Ähnlich, wenn auch nicht ganz so breit akzeptiert, ist die Beschränkung der Weichmacher (Semi Volatile Organic Compounds, SVOC) geregelt. Die Anforderungen reichen von einem Verbot besonders unerwünschter Weichmacher (z. B. von Phthalaten) über die Beschränkung des Weichmachergehaltes im Produkt (aufgrund Deklaration oder Messung) bis hin zur Beschränkung der SVOC-Emissionen. Solche Emissionsmessungen sind allerdings weniger verbreitet als bei den VOC.

Viele untersuchte Labels adressieren darüber hinaus die einzelne Chemikalie Formaldehyd. Dabei reichen die Maßnahmen von einer Beschränkung des Formaldehydgehalts (per Deklaration oder Messung) über den Ausschluss von Formaldehydabspaltern (d. h. Stoffen, die Formaldehyd freisetzen) bis hin zur Beschränkung der Formaldehydemissionen. Letzteres erscheint angesichts der Tatsache, dass Formaldehyd vor allem in gasförmigem Zustand gefährlich ist, auch angezeigt.

Bei den halogenorganischen Verbindungen lässt sich ein generelles Verbot, wie es einzelne Labels fordern, weniger leicht umsetzen als ein gezieltes Verbot ozonschädigender HFCKW- und HFKW-Treibmittel, ein Ausschluss problematischer halogenorganischer Flammschutzmittel oder ein Verbot chlorierter Kohlenwasserstoffe. Ein genereller Ausschluss von Bioziden oder zumindest ein Ausschluss besonders gefährlicher Biozide wird sich in den meisten Produktgruppen realisieren lassen. Eine Ausnahme muss lediglich für Topfkonservierer in einigen Produktgruppen gemacht werden. Dort lassen sich aber zumindest die schädlichen halogenierten Konservierungsstoffe ausschließen.

Weit verbreitet in Europas Umweltzeichen sind darüber hinaus Ausschlüsse oder Grenzwerte für problematische Metalle und Metallverbindungen, Chromat (Chrom VI) und Kobaltverbindungen, die in bestimmten Produkten vorkommen können. Weniger angesagt sind Geruchsprüfungen oder Radioaktivitäts- bzw. Strahlungsmessungen. Daneben existiert eine große Zahl von Einzelstoffen, die − abhängig von der betrachteten Produktgruppe − nur vereinzelt in den Kriterien der untersuchten Labels auftaucht.

Ressourcenschonung und Umweltschutz

Im Bereich Ressourcenschonung und Umweltschutz ist die Zahl der angeführten Nachhaltigkeitsmerkmale vergleichsweise überschaubar. An erster Stelle steht ein Mindestanteil an nachwachsenden Rohstoffen sowie die Verwendung von Sekundärrohstoffen (z. B. Altglas oder Industriegips) zur Verminderung des Ressourcenverbrauchs.

Speziell der nachwachsende Rohstoff Holz steht unter Beobachtung, was seine Herkunft angeht. Deshalb lautet die Mindestanforderung der untersuchten Labels, dass bei der Holzgewinnung kein Raubbau betrieben werden darf (Einhaltung der EU-Holzhandelsverordnung EUTR 995/2010). Dies wird ergänzt um die Verwendung regionaler Holzvorkommen und mündet in die Forderung nach einer nachhaltigen Forstwirtschaft, die in Zentraleuropa bereits eine lange Tradition aufweist. Aus diesem Grund können neben etablierten Labels wie FSC oder PEFC auch Herkunftsnachweise aus diesen Ländern als Beleg für nachhaltige Forstwirtschaft anerkannt werden.

Ein weiteres verbreitetes Thema ist die Abfallvermeidung. Anforderungen an die Verpackung (Mehrwegverpackung, Wiederverschließbarkeit, halogenfreie Verpackung) sind insbesondere in Deutschland etabliert. Anforderungen an die unproblematische Beseitigung und die Vermeidung gefährlicher Abfälle zielen auf eine generelle Kreislaufführung der Produkte. Diese scheint jedoch, gemessen an der Resonanz in den Labels, noch keineswegs durchsetzbar. Anders sieht es bei einem Verbot von PVC (z. B. in Bodenbelägen) aus, das sich in einigen Labels findet.

Eher generalisierende Forderungen wie die nach einer energieeffizienten Produktion oder nach der Reduzierung von Treibhausgasen in der Produktion scheitern in der Regel an fehlenden Instrumenten, mit denen sie sich messen lassen. Grundsätzlich ist ein Nachweis durch eine Ökobilanz oder eine EPD zwar möglich, doch diese muss in hersteller- und produktspezifischer Form vorliegen (dies schließt sogenannte Branchen-EPDs aus) und die darin enthaltenen Werte müssen bei der Vergabe des Labels an Benchmarks gemessen werden. Das reine Vorliegen einer EPD ist also kein hinreichender Nachweis für die ökologische und gesundheitliche Qualität eines Produkts.

Anforderungen an die Nutzungseffizienz (Gebrauchstauglichkeit und vor allem auch Langlebigkeit) werden in den Labels zwar gelegentlich angesprochen. Sie können aber auch kontraproduktiv wirken, wenn die hohe Nutzungseffizienz mit Umweltbelastungen (z. B. durch einen erhöhten Ressourceneinsatz bei der Herstellung, Oberflächenversiegelungen oder die biozide Ausrüstung von Dämmstoffen aus Naturfasern) einhergeht.

Die Sozialkriterien, die sich gegenwärtig in den Labels auffinden lassen, sind sehr übersichtlich. Sie beschränken sich in allgemeiner Form auf die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO), insbesondere in Bezug auf Kinderarbeit, sowie auf verschiedene Hinweise zum notwendigen Arbeitsschutz (Vorsorge gegen Staub, Dämpfe etc.

Kriterienauswahl für die Ausschreibung

Von den 100 als relevant erkannten Nachhaltigkeitsmerkmalen von Bauprodukten wurden letztlich 62 als brauchbar für die Ausschreibungspraxis eingeschätzt (Abb. 7). Diese wurden in die Ausschreibungshilfen integriert. Der Auswahl lagen − neben der Anforderung, dass die Nachhaltigkeitsmerkmale in der Ausschreibung verifizierbar sein mussten − zwei Prinzipien zugrunde:

Erstens zählt nicht die schärfste und dezidierteste Anforderung, sondern die mit den meisten Übereinstimmungen. Das ist keineswegs immer der kleinste gemeinsame Nenner mit dem niedrigsten Niveau, sondern benennt diejenige Nachhaltigkeitseigenschaft, für die sich die meisten betrachteten Gütesiegel entschieden haben. Hier werden sich dann vermutlich auch die meisten geprüften Produkte finden lassen.

Zweitens wurde auf die Aufnahme von Kriterien verzichtet, die allein auf nationalen Rechtsvorschriften beruhen. Dies soll die Übertragbarkeit der Ausschreibungskriterien auf die europäischen Nachbarländer gewährleisten. Eine Ausnahme bildet dabei die nationale Forstgesetzgebung, welche generelle Rückschlüsse auf die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung in dem jeweiligen Land erlaubt.

Auf ein Ranking der verschiedenen Gütesiegel wurde verzichtet; ebenso auf die Einführung eines abgestuften Erfüllungsgrads für bestimmte Anforderungen, wie er z. B. im Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) für Bundesbauten praktiziert wird. Eine Unterscheidung zwischen »besseren« oder »strengeren« und »weniger seriösen« Labels wäre von geringem Nutzen für das Projektziel gewesen, die Einführung von Nachhaltigkeitsanforderungen in Bauausschreibungen auf breiter Front voranzubringen.

Die als brauchbar erachteten Merkmale für Nachhaltigkeit wurden als Textvorlage von Ausschreibungsunterlagen für öffentliche und private Auftraggeber für alle sechs Bauproduktgruppen formuliert. Diese Textvorlagen können in jeder Phase des Ausschreibungsverfahrens, von der Leistungsbeschreibung über die Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bis hin zur Vorgabe von Ausführungsbedingungen genutzt werden. Die für den Nachweis der erforderlichen Eigenschaften jeweils relevanten Prüfzeichen werden genannt. Die Textvorlagen genügen den Bestimmungen des europäischen und nationalen Vergaberechts.


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