Forschung und Praxis: Umweltgütezeichen - ein Wegweiser bei der Bauproduktauswahl

Mit der sogenannten Vergaberichtlinie (2014/24/EU), die aktuell in deutsches Recht übernommen wird, ist in der EU eine neue rechtliche Situation bei der öffentlichen Vergabe von Bauleistungen entstanden. Die neue Regelung ermöglicht es, das Vergabeverfahren im Bausektor zur Unterstützung sozialer und umweltbezogener Ziele zu nutzen. Künftig können und sollen in die Ausschreibungsverfahren Nachhaltigkeitskriterien einbezogen werden. Die Vorbemerkung 75 der Richtlinie spezifiziert, dass diese Zielsetzungen vor allem durch den Bezug auf (vorzugsweise multinationale) Gütezeichen und Labels in das Ausschreibungsverfahren eingebracht werden sollen. Allerdings ist es dabei in der Regel nicht gestattet, in Ausschreibungen pauschal auf Gütezeichen abzustellen. Es müssen die konkreten Anforderungen benannt werden, für die die Siegel als Nachweis dienen.

Forschung und Praxis: Umweltgütezeichen - ein Wegweiser bei der Bauproduktauswahl
Bodenbelag mit Cradle-to-Cradle-Zertifikat © Desso