Was die Eingangs erwähnte Behandlung der oberen Endigung der Stützen betrifft, so wird sich solche nach den zu stützenden Theilen zu richten haben mit Rücksicht darauf, ob nämlich die Stütze unter dem zu tragenden Constructionstheil endige, oder ob zwei oder mehrere Stützen auf einander gestellt sind. Liegen hölzerne Träger auf den eisernen Stützen und stehen von letzteren mehrere über einander, so darf zwischen zwei Stützen kein Holz eingeschoben werden, damit durch das Eintrocknen desselben kein Setzen der oberen Stützen hervorgebracht wird. Diesem eben ausgesprochenen Grundsatz läßt sich auf verschiedene Arten genügen, von denen auf Taf. 15-17 eine ansehnliche Anzahl aufgeführt sind. Bevor wir zur Erläuterung derselben übergehen, wollen wir erst noch den Fall vorausschicken, bei welchem die Stützen unter einem Deckenträger, dem Unterzug, enden. Ob nun eine volle oder hohle Stütze zur Verwendung kommt, immerhin muß sie mit einer Kopfplatte versehen sein, deren Ausdehnung mindestens der Breite des Unterzugs entspricht. Sind nur Decken von gewöhnlichen Belastungen zu unterstützen, so genügen hohle Stützen von 12-15 cm Durchmesser mit einer Wandstärke von 1 bis 1 1/2 cm. Im Vergleich zu der geringen Dicke wird eine Stütze von nur 3-4 m Länge schon sehr schlank erscheinen, weßhalb man aus ästhetischen Rücksichten Consolen nach Fig. 66 oder bei noch bedeutenderer Stützenlänge Träger nach Fig. 67 anordnet, wodurch die Stütze an ihrer Länge scheinbar verliert und in ein besseres Verhältniß gebracht wird. Daß diese Anordnung auch in constructiver Beziehung Vortheile gewährt, ist einleuchtend, indem dadurch der Unterzug eine tüchtige Absteifung und Unterstützung erhält. Träger und Unterzug werden mittelst durchgehender Schraubenbolzen verbunden.






