Städtebauliche Situation: Bei der Erteilung des Auftrages für dieses Gebäude war die Situation des Platzes bereits festgelegt: Ein Bebauungsplan wies ein etwa 4000 qm großes Gelände als Kerngebiet mit einer GRZ von 1,0 und GFZ von 2,4 sowie fester Nutzung aus. Diese Festlegungen erklären sich aus kommunalpolitischen Umständen: Die Gemeinde war im Zuge der Gebietsreform zur Mittelpunktgemeinde geworden. Damit wurden auch entsprechende zentrale Bauobjekte erforderlich. Neben öffentlichen Einrichtungen, wie dem Neubau eines Rathauses wurde auch das Vorhaben zu einem neuen Kaufhaus mit in den Planungskomplex für diesen Kernbereich einbezogen. Es sollte die Kaufkraft, die sonst ins nahe Köln abgeflossen wäre, so effizient wie möglich am Ort binden und etwa 100 Arbeitsplätze bereitstellen.
