Nachbarrechtlich bedingte Baubeschränkungen bestimmten den starken Höheneinbruch innerhalb des Baukomplexes: Zwischen zwei schmalen fünfgeschossigen Trakten mit zurückgesetzten Dachgeschossen, dem durch einen runden Treppenhausturm balkonartige markierten Ecktrakt und einem zur Gebäudemitte 'hin terrassierten Bauteil, ist ein nur dreigeschossiger Mittelteil eingelagert. Der gravierende Höhensprung zwischen den drei Bauteilen wird horizontal durch einen über dem zweiten Obergeschoß durchlaufenden, auf Konsolen auflagernden, und den Gehsteig überdachenden Laufsteg (zur Gebäudereinigung) funktionell und optisch überbrückt. Durch den Treppenhausturm im Schnittpunkt Eck-/Mitteltrakt ergibt sich eine raumhaltige, plastische Fassadengliederung.
